Ewiges Kurzarbeitergeld wird zum Dauerprovisorium

Ein Bauarbeiter an einer Strassenbaustelle
Am Bau gibt es Staatshilfe bei zu heissem oder zu kaltem Wetter. (Symbolbild: skibka / pixabay)

Die Schweiz will mit einer Massnahme kurzfristige Arbeitslosigkeit vermeiden. Doch die wird so absurd, sodass sie nicht einmal ihrem Namen mehr genügt. 

Wie lange ist kurz?

Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten.

Temporäre Überbrückung

«Ich bin dann mal kurz weg», dürfte kaum jemand als 12-Monatsabsenz auffassen. Doch genau dies ist der Fall, wenn die Bürokraten von einer Arbeitsmarkthilfe sprechen.

Die gesetzlich festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung liegt eigentlich bei 12 Monaten.

Das heisst, wenn eine Firma keine Aufträge hat – etwa am Bau, wenn das Wetter schlecht ist – muss sie ihre Arbeitnehmer nicht entlassen und später wieder mühsam suchen, wenn sich die Auftragslage wieder bessert.

Strauchelnder Exportindustrie helfen

Es ist wohlgemerkt von kurzer Dauer die Rede.

Doch angesichts extrem voller Arbeitslosenkassen mit Milliarden auf der hohen Kante hat der Bundesrat der jammernden Industrie bereits nachgegeben und verteilt das Geld mit beiden Händen.

Die Kurzarbeit war zunächst auf 18 Monate aufgestockt und dann befristet auf bis zu 24 Monate, sprich 2 Jahre, ausgedehnt worden.

Der Bundesrat hatte im November 2025 diese schon verlängerte Massnahme nochmals bis Ende Juli 2026 in Kraft gesetzt, um der strauchelnden Exportindustrie zu helfen.

Neue Geschäftsideen finden

«Die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Uhrenindustrie gehören zu den am stärksten von der anhaltenden Konjunkturschwäche betroffenen Branchen», hiess es damals.

Die Höchstbezugsdauer war schon verlängert worden, um den Unternehmen wertvolle Planungssicherheit und die Möglichkeit zu geben, damit sie sich an die schwierige Konjunkturlage anpassen können, so die Landesregierung.

Dem Bundesrat schwebt dabei vor, neue Geschäftsmöglichkeiten zu suchen oder neue Absatzmärkte zu erschliessen.

Die betroffenen Firmen können damit bei punktuellen Arbeitsausfällen ihr Personal behalten, so die Funktionsweise der Massnahme gegen Arbeitslosigkeit.

Eigene Konjunkturprognose als Grund

Doch am heutigen Mittwoch verlängerte der Bundesrat zum wiederholten Mal diese Höchstbezugsdauer auf 24 Monate.

Die Verlängerung gelte bis zum 31. Januar 2027, hiess es weiter.

Der Entscheid stütze sich auf die von Experten veröffentlichten Konjunkturprognose des Bundes, wonach mit einer dauerhaft unterdurchschnittlichen Entwicklung der Schweizer Wirtschaft und für 2026 mit einer leicht erhöhten Arbeitslosenquote von rund 3,0 Prozent zu rechnen sei.

Entscheid ohne Wirkanalyse

So belasteten die geopolitischen Spannungen im Mittleren Osten die Energiemärkte sowie einige Lieferketten und damit auch die Aussichten für die weltweite Konjunkturentwicklung im Industriesektor.

Dies verschärft die bereits sehr angespannte Lage, die sich insbesondere aus den Unsicherheiten im Zusammenhang mit den von den USA im Frühjahr 2025 eingeführten Zusatzzöllen ergebe, so die Begründungen.

Wohlgemerkt gibt es keinerlei Daten, ob betroffene Firmen tatsächlich neue Geschäftsmodelle oder neue Absatzmärkte gefunden haben.

Jahrelanges Durchfüttern

All dies dreht sich aber ohnehin nur im Kreis, weil die Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit künstlich niedrig hält.

Gleichzeitig verspüren weder die betroffenen Firmen noch die Arbeitnehmer jahrelang Druck, rasch eine Lösung für die geänderten Realitäten zu finden.

Mit der Kurzarbeit als ewige Lösung werden Unternehmen nur durchgefüttert, die es am Markt schon längst nicht mehr geben würde.

Die Massnahme sollte daher wohl besser Langzeitüberlebenssicherung heissen, denn von «kurz» kann da schon lange keine Rede mehr sein.

27.05.2026/kut.

Ewiges Kurzarbeitergeld wird zum Dauerprovisorium

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