Bundesgericht schränkt Wirtschaftsfreiheit ein

Bundesgericht in Lausanne
Bundesgericht fällt in der Sommerhitze ein hitziges Urteil. (Bild: PD)

Die Schweiz regt sich über aktivistische Richter im Ausland auf. Doch auch hierzulande gibt sie am Bundesgericht, wie ein neuer Wirtschaftsfall zeigt.

Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen ein Verkaufsverbot von Produkten abgewiesen.

Das kantonale Verbot zum Verkauf elektronischer Einwegzigaretten im Wallis sei mit Bundesrecht vereinbar, teilten die höchsten Richter der Schweiz am heutigen Mittwoch überraschend mit.

Tabakindustrie läuft Sturm

Das Verbot stelle auch keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, hiess es weiter in dem Urteil.

Der Grosse Rat des Kantons Wallis hatte im Jahr 2024 eine Änderung des kantonalen Gesundheitsgesetzes beschlossen und den Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten unter Strafandrohung verboten. Die Revision trat Anfang Mai 2025 in Kraft.

Doch die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, Philip Morris Switzerland und weitere Organisationen erhoben dagegen Beschwerden ans Bundesgericht.

Bund verschläft Regelung

Die Neuregelung im Kanton Wallis ziele im Wesentlichen jedoch auf den Schutz der Umwelt und den Schutz der öffentlichen Gesundheit ab, hiess es nun vom Bundesgericht.

Das Umweltschutzgesetz (USG) räume dem Bundesrat die Kompetenz ein, das Inverkehrbringen von einmalig verwendbaren Produkten zu verbieten, erklärten die höchsten Richter des Landes zu dem Rechtsfall.

In Bezug auf elektronische Einwegzigaretten, die Batterien enthalten, habe die Landesregierung diese Kompetenz allerdings bis heute nicht umgesetzt.

Den Kantonen sei es deshalb gegenwärtig gestattet, selbst entsprechende Verbote zu erlassen.

Gegenargumente prallen ab

Nicht zu beanstanden sei zudem die Walliser Regelung auch mit Blick auf das Tabakproduktegesetz. Dass der Bundesgesetzgeber elektronische Einwegzigaretten im Gesetz nicht verboten habe, schliesse kantonale Verbote zum Zweck des Umweltschutzes nicht aus.

Mit Blick auf die angestrebten Ziele sei die Beschränkung des freien Marktzugangs im Kanton Wallis für Anbieter schliesslich verhältnismässig, ebenso wie der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Beschwerdeführenden, hiess es aus Lausanne, und fertig.

Gegenargumente, wie Preiserhöhungen, liessen die Bundesrichter dabei nicht einmal gelten, wie aus dem Urteil zu den Fällen 2C_264/2025, 2C_290/2025 und 2C_291/2025 hervorgeht.

Anliegen durch Hintertür umsetzen

Doch wer Gesundheits- und Klimagesetze zu einem generellen Verkaufsverbot nutzt, hat den Sinn einer freien Wirtschaftsordnung nicht korrekt verstanden.

Wenn das Urteil die Runde macht, könnte doch auch der Verkauf von Schweizer Schokolade verboten werden, weil das Einpackpapier im schlimmsten Fall in der Natur landen könnte.

Auch beim Alkohol wäre so eine Argumentation denkbar, falls leere Bier-, Wein- und Spirituosenflaschen nicht wiederverwendet würden. Eigentlich ist aber den Aktivisten der Zucker- und Alkoholkonsum ein Dorn im Auge.

Solche Anliegen sollen durch die Hintertür umgesetzt werden.

Verbote oder Lenkungsabgaben

Dies reiht sich in den Trend ein, Vorschriften beim Fleischkonsum der Menschen zu erlassen oder den Bürgern ihre Flugreisen in den Ferien zu verunmöglichen.

Und kann ein Hammer auch zu einer Straftat verwendet werden, sollte er möglichst nicht in jedem Baumarkt frei erhältlich sein, lautet dabei die neue Sichtweise.

Verbote und Lenkungsabgaben sollen ein «geordnetes» Verhalten quasi erzwingen.

Risiko bei den Firmen

Bisher war die Schweiz allerdings ein Land gewesen, wo Eigenverantwortung und nicht Bevormundung galt.

Nicht der Staat, die Politik oder irgendwelche Beamte sollen den Bürgern vorschreiben, was sie kaufen oder konsumieren dürfen, sondern die Unternehmen bieten Waren sowie Dienstleistungen an und die Kundschaft fragt sie nach oder lässt es bleiben.

Das Risiko dafür tragen die Firmen.

Landesweiter Aufschrei?

Die aktivistischen Bundesrichter öffnen nunmehr neue Wege, um kantonale Verkaufsverbote für Produkte zu legitimieren, dessen Konsum in den Augen von Aktivisten schädlich ist.

Eventuell gibt es diesmal in der Schweiz einen Aufschrei über die aktivistischen Richter im eigenen Land.

15.07.2026/kut.

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