
Die Wettbewerbskommission Weko knüpft sich Google vor. Der US-Konzern könnte Schweizer gegenüber anderen Europäern ungleich behandeln.
Die Schweiz will nicht so sein, wie die EU.
Doch geht es an die Geldbörse der Einwohner, sind selbst Vergleiche zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR recht.
Spezielle Funktion im Fokus
Dies verdeutlicht eine Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko) gegen den US-Konzern Google, welche die Schweizer Wettbewerbshüter am heutigen Dienstag bekanntgegeben haben.
Demnach eröffnete die Weko eine Vorabklärung gegen die Amerikaner, um die Abschaffung der Funktion «Choice Screen» auf Android-Geräten in der Schweiz zu untersuchen.
Keine Auswahl mehr möglich
Diese Funktion ermöglicht bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts die Auswahl einer Standard-Suchmaschine.
Vor kurzem hat Google diese Funktion in der Schweiz abgeschafft, während sie im EWR weiterhin verfügbar ist.
Dadurch wird für Nutzer in der Schweiz standardmässig die Suchmaschine Google Search festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein Auswahlbildschirm angezeigt wird.
Barrieren für Konkurrenz erhöht
Der «Choice Screen» solle Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern, teilte die Weko weiter mit.
Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden, hiess es weiter.
Vergleichbares Recht?
Diese neue Praxis von Google könnte die Wettbewerbsmöglichkeiten von Suchmaschinenanbietern und im weiteren Sinne auch von anderen digitalen Diensten beeinträchtigen.
Ausserdem führe sie zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern in der Schweiz gegenüber jenen im EWR, obwohl die Wettbewerbsbedingungen vergleichbar seien, mahnten die Schweizer Wettbewerbshüter.
Aktivismus gegen Washington
Warum die Weko bei solchen Sachen hart vorgeht, aber beispielsweise Wettbewerbsverzerrungen im Schweizer Detailhandel oder Unterschiede bei Fluggastrechten in der Schweiz zur EU völlig links liegenlässt, bleibt dabei unklar.
Die Aktion erhält dadurch den Anschein, wegen der US-Strafzölle auch irgendwie wehren zu wollen.
Die Weko geht bereits gegen Microsoft und seit Jahren gegen die US-Kreditkartenanbieter Visa und Mastercard vor, wie muula.ch regelmässig berichtete.
Weiterer Wink mit Zaunpfahl
Die Vorabklärung solle nun klären, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen, machte die Weko klar.
Die Ergebnisse dieses Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein, hiess es verklausuliert, wobei dies wohl klar ein Wink mit dem Zaunpfahl für die iPhones des Apple-Konzerns sind.
Dabei erinnern die Massnahmen an das härtere Vorgehen der EU gegen Amerikaner, an welches sich die Schweiz nunmehr anzuschliessen scheint.
Doch eigentlich hätten Schweizer Wettbewerbshüter viel mehr Arbeit im Inland und müssten dabei nicht einmal Vergleiche zum EWR anstellen.
14.07.2026/kut.



