
Die Prognosen bei Volksabstimmungen weisen eklatante Mängel auf. Doch der Bundesrat schmettert Empfehlungen der Finanzprüfer barsch ab.
Mit beharrlicher Regelmässigkeit treten deutliche Falschangaben in Botschaften des Bundesrats sowie im Abstimmbüchlein zu Tage.
Daher gingen die Finanzprüfer des Bundes der Frage nach, woran es liegt, dass die Bundesverwaltung bei vielen Zahlenprognosen so kolossal daneben liegt.
Details verschwiegen
Am heutigen Donnerstag legte die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK ihren ernüchternden Bericht zu der misslichen Angelegenheit für die direkte Demokratie vor.
Sowohl das Volk als auch das Parlament können sich nicht auf die Prognosen der Verwaltung verlassen, weil die bestehenden Vorgaben und Prozesse zu deren Umsetzung ungenügend seien, erklärten die Finanzprüfer die Mängel.
So fehlten wichtige Details zu Annahmen und Unsicherheiten. «Die Fachämter wenden die Vorgaben nicht konsequent an, insbesondere thematisieren sie die Unsicherheiten der Prognosen zu selten», rügte die EFK.
Volk und Parlament im Blindflug
Zudem fänden bestehende Vorgaben zur Eintrittswahrscheinlichkeit oder zur Dokumentation kaum Anwendung.
Die Stimmbevölkerung und das Parlament sollten daher umfassender informiert werden, wie sehr sie den Zahlen überhaupt vertrauen können, erklärten die Finanzprüfer in ihrem ernüchternden Bericht.
Bei den Abstimmungserläuterungen sollten Bundeskanzlei und die Bundesämter die Grundsätze der Vollständigkeit und der Transparenz besser wahren, lautete eine Empfehlung.
Nach Auffassung der EFK hätten für den Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen mehr Kosten ausgewiesen werden müssen, als dies in den Abstimmungserläuterungen der Fall war.
Von AHV bis Heiratsstrafe
Es muss also nicht einmal die Vorausschau auf das Sozialwerk AHV sein. Auch das Bundesgericht hatte 2018 die Volksabstimmung zur Abschaffung der Heiratsstrafe für ungültig erklärt, da die zugrunde liegende Schätzung fehlerhaft war.
Selbst die Angaben zur Massentierhaltungsinitiative implizieren höhere volkswirtschaftliche Kosten als prognostiziert.

Auf Glatteis, wie Angaben des Bundesrates zur Migration, liessen sich die Finanzprüfer aber nicht ein, obwohl hierbei die Defizite der Bundesverwaltung wohl am grössten waren.
Die EFK stuft die Beachtung des Botschaftsleitfadens und der Weisungen insgesamt als unzureichend ein.
Qualitätsverbesserungen umschifft
Mitarbeiter wüssten auch nicht einmal, ob Lehren aus Missständen der Vergangenheit gezogen worden seien, kritisierte die EFK.
Angebote zur Weiterbildung der Prognosequalität seien nicht auf die wesentlichen Zielgruppen, wie die Ersteller der Prognosen, Führungskräfte oder Kommunikationsverantwortliche, ausgerichtet.
Kosten einfach unterschlagen
Letztlich zeigen die Finanzbeamten aber klar, dass der politische Aktivismus von links bis rechts dabei eine grosse Rolle spielt. Prognostiziert wird, was der jeweiligen politischen Führung der Departemente genehm ist.
Bei der Volksabstimmung zu den Nationalstrassen lagen für drei Projekte aktualisierte Kostenschätzungen von zusätzlich 172 Millionen Franken gegenüber den Zahlen aus der Botschaft vor.
Trotzdem hätten das Generalsekretariat des Uvek und das Bundesamt für Strassen Astra diese aktuelleren Kostenschätzungen nicht ausgewiesen.
Alles beim Alten lassen?
Dem Bundesrat ist all dies praktisch egal. Die Befunde der EFK würden sich zu einem erheblichen Teil aus Einzelfällen ableiten, hiess es in seiner Stellungnahme lapidar.
Zudem müsse der Bund auf die Kosten achten, und deshalb stehe eine verhältnismässige Umsetzung der EFK-Empfehlungen im Vordergrund.
«Angesichts der aktuell knappen Bundesfinanzen und der laufenden Sparbemühungen können die Empfehlungen grundsätzlich nur so weit umgesetzt werden, als dafür keine zusätzlichen Ressourcen nötig sind», hiess es.
Mit anderen Worten: Weitermauscheln wie bisher.
02.07.2026/kut.



