Kopfweh des Bundesrates bei den AHV-Initiativen

Ein Mann mit dem Kopf auf dem Schreibtisch
Der Bundesrat warnt vor der Annahme der beiden AHV-Initiativen. (Bild: M. Hassan / pixabay)

Für die Abstimmungen am 3. März hat der Bundesrat seine Sichtweisen dargelegt. Drei Dinge bereiten ihm besondere Kopfschmerzen.

Die Alters- und Hinterbliebenenversorgung AHV ist stets ein Zankapfel. Diejenigen, die profitieren, sind logischerweise dafür. Doch diejenigen, die zahlen sollen, wissen meist nichts davon.

Einmalkosten von 4,1 Milliarden

Genauso ist es bei den Abstimmungen am 3. März 2024 zu den zwei AHV-Initiativen «Für eine sichere und nachhaltig Altersvorsorge», die auch «Renteninitiative» heisst, und «Für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente zu den 12 Monatspensionen gewähren will.

Beim 13. Monatslohn für die rund 2,5 Millionen Schweizer Pensionäre gibt es laut aktuellen Umfragen wohl eine grosse Zustimmung im Volk. Das Ganze würde aber laut dem Bundesrat zusätzlich rund 4,1 Milliarden Franken bei der Einführung kosten.

Der Bund müsste davon rund 800 Millionen Franken übernehmen, hiess es von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider am heutigen Montag mahnend vor den Medien.

Untere Einkommen belasten

Der AHV-Beitragssatz müsste zudem von 8,7 auf 9,4 Prozent steigen und hälftig von den Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmern getragen werden, erklärten die Gegner der Initiative weiter.

Dies würde aber auch stark die unteren Gehaltsklassen treffen, weil die AHV-Beiträge auf den vollen Lohn berechnet werden.

Bei einer Finanzierung der 13. Monatsrente über die Mehrwertsteuer würde der Satz um rund 1 Prozent auf 9,1 Prozent steigen, sagte Baume-Schneider weiter. Klar, wären auch Kombinationen aus den Finanzierungen denkbar.

Doch je nachdem, wie der Warenkorb der Menschen bei einer Mehrwertsteuererhöhung aussieht, würden sie sich an der 13. Monatsrente beteiligen oder eben nicht.

Komplexität steigt

Bundesrat und Parlament lehnen das von linker Seite lancierte Ansinnen einer Erhöhung der jährlichen AHV-Renten um 8,3 Prozent ab, weil es die bestehenden Finanzierungsprobleme bei der AHV verschärfen würde.

Ergänzungsleistungen würde die Schweiz dagegen weiter 12-Mal zahlen und zwei völlig andere Systematiken hervorbringen.

Altersarmut und reiche Pensionäre

Statt der AHV weitere Ausgaben aufzubürden, müsste das Land vielmehr dafür sorgen, dass die AHV-Renten erst einmal auch über das Jahr 2030 hinaus gesichert sind, so die Mahnungen von Bundesrat und Parlament.

Diesen Missstand thematisiert derzeit aber kaum ein Medium.

Die Blätter von Links bis Rechts widmen sich vielmehr ihrer präferierten Sichtweise auf die Initiativen, ob Pensionäre nun zu viel Geld hätten oder die Schweiz tatsächlich unter Altersarmut leidet.

In Wahrheit gibt es beides in Land.

Starre Systematik

Doch neben dem problematischen Finanzierungsaspekt bei der AHV, gibt es bei der «Renteninitiative» noch zwei Punkte, welche der Politik weiteres Kopfzerbrechen bereitet.

Damit ist aber nicht gemeint, dass immer mehr Menschen in der Schweiz in Pension gehen, die auch noch immer länger leben, und dadurch die AHV vermehrt in Bedrängnis bringen.

Die Initiative fordert, das Rentenalter für Männer und Frauen schrittweise auf 66 Jahre anzuheben und danach an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln. Doch dies erscheint der Landesregierung viel zu starr.

Es könnte nämlich passieren, dass die Schweiz das Rentenalter erhöhen und das Volk länger arbeiten müsste, wenn die Wirtschaft des Landes gerade in einer Schwächephase stecke.

Umgekehrt müsste die Schweiz eventuell in Rezessionen die Ausgaben bei der AHV stark erhöhen, wenn überraschend die Lebenserwartungen – wie derzeit in den USA – sinken und mehr Menschen früher in Pension gehen würden.

Politiker wollen steuern

Bei der Festlegung des Rentenalters sollte das Land daher stets verschiedene Aspekte berücksichtigen, hiess es vom Bundesrat kritisch. Dabei sei neben der Entwicklung der Wirtschaft etwa an den Arbeitsmarkt oder den Gesundheitszustand der Bevölkerung gedacht.

«Der Automatismus liesse es nicht zu, andere Faktoren zu berücksichtigen oder das Rentenalter langsamer oder gar nicht anzupassen», erklärte die Landesregierung allerdings.

Das wäre natürlich nicht nur für die Menschen in der Schweiz fatal, sondern auch für die Politik, die ja gerne steuert. Zudem heisst es im Land viel zu oft, «geht nicht». Doch später findet sich meist ein Weg.

Finanzierungsprobleme, zu starres System und das Zusammentreffen von ungünstigen Konstellationen wären zwar alles lösbare Hürden. Doch der Bundesrat lehnt beide Initiativen lieber ab.

22.01.2024/kut./Meldung korrigiert: AHV-Beiträge werden auf vollen Lohn bezahlt; die ALV ist in der Höhe begrenzt

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