BVG-Mindestsatz soll deutlich steigen

Pflanzen auf Türmen aus Münzen
Der Zins leistet einen wichtigen Beitrag beim Vorsorgesparen. (Bild: pixabay)

Die Kommission für die Berufliche Vorsorge bringt den Bundesrat etwas in Bredouille. Doch ihre Argumente sind nicht ganz von der Hand zu weisen.

Es ist ein Ritual in der 2. Säule.

Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge (BVG) muss dem Bundesrat eine Empfehlung für den Mindestzinssatz abgeben, der in der Regel den Fachexperten folgt.

Grosser Zinsschritt

Doch diesmal bringt die Kommission die Landesregierung in eine schwierige Situation.

Sie empfiehlt, den Mindestzinssatz für 2027 gleich um 0,50 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent zu erhöhen, wie die Eidgenössische BVG-Kommission am heutigen Montagnachmittag mitteilte.

Seit einigen Jahren werden die Vorsorgegelder mindestens mit 1,25 Prozent verzinst.

Rauschen die Kapitalmärkte in den Keller, wie etwa 2022, müssen die Vorsorgeeinrichtungen die Spargelder trotzdem mindestens mit dem vom Bundesrat letztlich festgelegten Mindestsatz verzinsen.

Auch laufendes Jahr im Plus

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes sei gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften, erklärte die Kommission im Communiqué weiter.

Die Finanzmärkte hätten sich sowohl 2025 als auch bisher im Jahr 2026 positiv entwickelt, weshalb eine deutliche Anhebung der Mindestverzinsung angebracht sei.

Geopolitik einbeziehen

Daneben beachtete die Kommission aber auch weitere Kriterien, wie die Finanzlage der Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnentwicklung, die Teuerung, die erzielten Renditen der Pensionskassen & Co.

Die Kommission betonte, dass verschiedene Kriterien, insbesondere die insgesamt gute Finanzlage der 2. Säule, für eine Anhebung sprächen, auch wenn Unsicherheiten bestünden, wie etwa geopolitische Risiken.

Individuelle Anhebung möglich

Leicht fiel der Entscheid nicht. Dieser Entscheid sei in der Schlussabstimmung mit 10 zu 4 Stimmen gefasst worden.

Die Kommission sei sich dabei der Verantwortung für die Anhebung gleich um 0,5 Prozentpunkte bewusst, sowohl die gute Finanzlage als auch die Unsicherheiten zu berücksichtigen, hiess es.

Es sei auch nur ein Mindestzins, der überschritten werden darf.

Das paritätisch besetzte oberste Organ jeder Vorsorgeeinrichtung könne diesen Mindestsatz zudem überschreiten, sofern es ihre finanzielle Situation zulasse, hiess es weiter. 

Landesregierung gefordert

Zumindest sollen aber die Versicherten im BVG-Bereich mit ihren rund 1000 Milliarden Franken an Vorsorgegeldern bei einem Einbruch der Finanzmärkte nicht ganz ins Leere schauen müssen.

Der Entscheid liegt nun beim Bundesrat. Dort wird es zwischen linken und rechten Kräften sicher auch kein leichter Entscheid, den BVG-Mindestsatz gleich um 0,5 Prozentpunkte anzuheben.

Doch es ist ein schönes Ritual mindestens jedes 2. Jahr.

Der Versicherungsbranche sind die 1,75 Prozent ohnehin viel zu hoch, wie der Schweizerische Versicherungsverband SVV umgehend mitteilte. Die Assekuranz des Landes erachte 1,0 Prozent als angemessen, hiess es.

31.08.2026/kut./Meldung mit Stellungnahme des SVV ergänzt

BVG-Mindestsatz soll deutlich steigen

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