Bund setzt zehn Millionen Franken in den Sand

Schweizer Flagge
Die Schweiz muss einer Stiftung zehn Millionen Franken zahlen. (Bild: pixabay)

Der Bund ist zum Leisten von Schadenersatz in Millionenhöhe verdonnert worden. Der Fall zeigt, dass sich jahrelanges Kämpfen lohnen kann.

Der Erbfall dürfte Wellen schlagen. Eine Stifterin hatte im Jahr 1998 die von ihr gegründete Stiftung als ihre Alleinerbin eingesetzt.

Nach ihrem Ableben im Jahr 2000 tauchten aber bisher unbekannte Konten der Stifterin mit Beträgen in zweistelliger Millionenhöhe auf.

Unterschiedliche Ansichten

Daraufhin erhob ein Stiftungsratsmitglied persönlich Anspruch auf einen Teil dieser Gelder mit der Argumentation, dass dieser Teil ihm persönlich gehöre.

Der damals durch den Bund eingesetzte Beistand der Stiftung wandte sich daraufhin 2001 mit einem Vereinbarungsvorschlag an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA.

Der Vorschlag sah eine gütliche Aufteilung des Schwarzgeldes vor, indem ein Teil der Stiftung und ein anderer Teil dem Stiftungsratsmitglied zufliessen sollte.

Die ESA stimmte diesem Vereinbarungsvorschlag Ende 2001 zu.

Unrechtmässiger Kompromiss

In der Folge kamen aber die Gerichte zum Schluss, dass das Stiftungsratsmitglied keinen rechtmässigen Anspruch auf die ihm zugeteilten Gelder hatte, wie die Administration in Bern am heutigen Freitag kleinlaut per Communiqué mitteilte.

Der Stiftung sei damit ein Schaden von rund 12 Millionen Franken entstanden, weil sie nicht nur Anspruch auf einen Teil gehabt hätte, sondern auf den ganzen Geldbetrag.

Am 2. Mai 2023 habe nun aber sogar das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Bund der Stiftung knapp 6 Millionen Franken als Schadenersatz nebst Zins zu bezahlen habe.

Insgesamt müsse die Schweiz rund 10 Millionen Franken an die Stiftung zahlen.

Jahrzehntelanger Kampf

Das Eidgenössische Departement des Innern EDI und das für Staatshaftungsfragen zuständige Eidgenössische Finanzdepartement EFD hätten beschlossen, auf eine Beschwerde zu verzichten und akzeptierten damit das Urteil, hiess es.

Damit könne ein über 20 Jahre alter Rechtsfall beendet werden, teilte die Administration zudem mit.

Die Departemente, die sich auch im Haftungsfall von Coronavirus-Impfungen zuständig sind, wie muula.ch unlängst berichtete, gestanden dem Bundesrat die Zahlungsschuld am heutigen Freitag ein.

Lehren für die Behörde

Offen bleibt, warum zwischen dem Schaden sowie der Erstattung noch zwei Millionen Franken liegen und was die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA aus dem leichtfertigen Vereinbaren des Vergleichs für die Zukunft gelernt hat.

Entsprechende Fragen beantwortete der Leiter der ESA, Nils Güggi, gegenüber muula.ch. Das Gericht habe vier Millionen Franken als Zinszahlungen festgelegt, wobei etwa keine Zinseszinsen eingeflossen seien.

Laut der Urteilsbegründung wurden auch Steuern auf dem Schwarzgeld in Abzug gebracht.

Die ESA habe sich seit der Vereinbarung organisatorisch deutlich anders aufgestellt und würde bei solchen Vergleichen mittlerweile genauer hinsehen, um eine Haftung des Staates zu vermeiden, hiess es weiter.

Die ESA hätte diese fraglichen Vereinbarung auf keinen Fall genehmigen dürfen, sagte der erst seit Kurzem amtierende Leiter der ESA im Rückblick.

Vielleicht hätte der Bund aber auch früher einlenken können, gab Güggi auf eine entsprechende Frage zu. Aber die Hoffnung, nicht so viele Millionen an Steuergeld zahlen zu müssen, sterbe wahrscheinlich zuletzt, betonte er.

Wehren gegen Obrigkeit

Der Erbfall zeigt allerdings, dass sich jahrelanges Streiten gegen den Staat durchaus lohnen kann.

Denn nicht selten machen die Behörden zwar geltend, dass sie alles richtig gemacht hätten und den Staat keine Haftung für sein Vorgehen träfe.

Doch der alte Rechtsstreit zeigt, dass dies so nicht sein muss und dürfte Ansporn für Standhaftigkeit bei Auseinandersetzungen gegen die Obrigkeit sein.

09.06.2023/kut.

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