
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu heftigen Sanktionen des Westens geführt. Doch in der Praxis ist das Ganze kaum noch handhabbar.
Die Schweiz hat erneut ihre Sanktionsliste bezüglich Ukraine-Russland angepasst.
Neu wurden 16 natürliche Personen sowie 7 Organisationen in den Anhang aufgenommen, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF am heutigen Dienstag bekanntgab.
Dickicht an Regeln
Doch kaum noch jemand sieht bei den Massnahmen um Güter- und Finanzsanktionen, Dienstleistungs- und Durchreiseverbote gegen Russland noch richtig durch.
Wie auf der neuen Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco deutlich wird, haben allein diese Schweizer Sanktionen mittlerweile einen Umfang von über 1000 Seiten angenommen.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist es damit unmöglich geworden, sich überhaupt noch ohne externe Beratungsfirmen in dem Dickicht an Bürokratie zurechtzufinden.
Neben der Blockade von Personen und Organisationen gibt es eine Reihe von weiteren Aktionen um die Festsetzung von Vermögen und viele Ausnahmeregelungen.
Bei Krim noch Neutralität gewahrt
Dabei kennt die Schweiz nicht einmal eigene Sanktionen, sondern der Bundesrat hat sich im Fall der Ukraine auf Druck von den USA den Massnahmen der Europäischen Union (EU) angeschlossen.
Als sich Russland die Halbinsel Krim einverleibte, war die Schweiz noch neutral geblieben und hatte lediglich dafür gesorgt, dass verhängte Sanktionen gegen Russland über die Schweiz nicht umgangen werden konnten.
Zusätzlich zu Iran, Syrien & Co.
Mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 war dies anders.
Der Bundesrat entschied am 28. Februar 2022, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen, und muss sie daher nun auch umsetzen.
Russland hatte der Schweiz daraufhin Verletzung der Neutralitätspolitik vorgeworfen. Nun verzögert die Schweiz auch manchmal den Nachzug von EU-Massnahmen um Monate, und dann zieht Brüssel gleich die Daumenschrauben an.
All dies kommt zu Massnahmen gegen die Islamische Republik Iran, Al-Qaida, Syrien, Venezuela, und, und, und noch hinzu.
Minimale Haftung der Firmen
Schweizer Unternehmen müssen aber ohnehin keine grossen Strafen fürchten, wenn sie sich nicht an all diese Massnahmenkataloge halten, wie muula.ch auf Basis einer Analyse des Bundesrates berichtete.
Schweizer Firmen haften bei Sanktionsvergehen maximal mit 5000 Franken.
Die Haftung liegt bei den Bürgern, die bis zu einer halben Million Franken zur Verantwortung gezogen werden können.
Berner und Brüssler Bürokratie
Doch angesichts der über 1000 Seiten an Schweizer Sanktionsregeln allein für den Ukraine-Russland-Konflikt sind Fehler quasi vorprogrammiert.
Wie schwierig die Orientierung ist, macht das Seco quasi selbst vor.
Die vollständigen Regeln und Links auf wichtige Dokumente werden nicht einmal von der alten auf die neue Webseite der Behörde migriert. Wie soll sich da die Öffentlichkeit in dieser Brüsseler und Berner Bürokratie überhaupt noch zurechtfinden?
Die Massnahmen zwischen der Schweiz und der EU unterscheiden sich auch noch.
Dabei wäre es wohl an der Zeit, die Wirkungsweise der Russland-Sanktionen zu prüfen und gegebenenfalls kräftig auszumisten.
16.06.2026/kut.





