
Schweizer wundern sich über hohe Preise in ihren Läden, gerade im Moment bei Obst und Gemüse. Die Ursachen liegen im Überlisten der Ökonomie.
Die Schweiz schützt ihre Landwirtschaft.
Das ist zum Teil auch gerechtfertigt, denn Bauern können nicht einfach mit ihrem Land irgendwo anders hingehen und neuanfangen.
Gleiches Verhalten wie Trump
Doch was die Schweiz an Schutzwällen für ihre Landwirte aufgebaut hat, entspricht in keinster Weise einem fairen Geschäftsgebaren.
Alle Welt, inklusive der Schweiz, regt sich derzeit über die Schutzzölle von US-Präsident Donald Trump auf und erklärt, die US-Konsumenten würden dafür büssen.
Die Schweiz macht allerdings mit Strafzöllen genau das Gleiche und die hiesigen Verbraucher müssen dafür die Zeche zahlen.
Preisanstieg trotz Überfluss
Wer beispielsweise momentan in einen Supermarkt von Coop, Migros, Denner, Aldi, Lidl oder in die Lebensmittelabteilungen von Manor beziehungsweise Globus geht, dürfte sich über die hohen Preise für Tomaten, Gurken, Auberginen, Kopfsalat, Zwiebeln oder Erdbeeren wundern, obwohl nun eigentlich die Haupterntezeit herrscht.
Noch vor wenigen Tagen waren solche Produkte viel günstiger zu haben.
Wirtschaftsstudenten lernen im ersten Semester: Wenn das Angebot von Gütern steigt, rauschen die Preise normalerweise in den Keller.
Doch warum steigen bei Saisongemüse und Sommerfrüchten die Preise in der Schweiz zur Haupterntezeit, wenn die Güter eigentlich im Überfluss vorhanden sind?
Zulassung nötig
Die Frage ist mit dem Protektionismus der Schweiz zu beantworten.
Clevere Köpfe haben sich ein kompliziertes System ausgedacht, wie die Schweiz dafür sorgen kann, dass ihre Bauern quasi ein Monopol bei den Detailhändlern um Coop, Migros, Denner, Aldi, Lidl, Manor, Globus & Co. erhalten.
Die erste bürokratische Hürde für Konkurrenten heisst Generaleinfuhrbewilligung GEB, ohne die Importeure weder Obst noch Frischgemüsearten hierzulande anbieten dürften.
Die GEB müssen ausländische Anbieter erst einmal beantragen, denn die GEB-Nummer musss bei jeder Zollanmeldung angegeben werden.
Planwirtschaftliche Festlegungen
Ist diese Hürde überwunden, kommen Importeure gleich zum nächsten Hindernis.
Für jede Obst- und Gemüseart sind Importkontingente und Bewirtschaftungsperioden während der Hauptabsatzzeit des Schweizer Produkts festgelegt, erklärt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW zu diesem «Abwehrmechanismus».
Branchenvertreter von Swisscofel und Beamte treffen sich zudem zweimal wöchentlich zu einer Marktanalyse und schätzen die Bedarfe der Bevölkerung. Es ist wie eine sozialistische Planwirtschaft, damit hierzulande ja kein Mangel an Obst und Gemüse entsteht.
Notfalls hebt das BLW die Beschränkungen von Importmengen auf, weil Schweizer Anbieter dann ohnehin nicht genügend produziert haben und das Ausland einspringen darf.
Temporäre Erhöhung der Importzölle
Will nun aber jemand in den eigenen Bewirtschaftungsperioden der Schweiz etwa Tomaten, Gurken, Auberginen, Kopfsalat, Zwiebeln oder Erdbeeren ausserhalb von den festgelegten Kontingenten importieren, erfolgt der Import zu deutlich höheren Zöllen, den sogenannten Ausserkontingentszollansätzen.
Bei Cherry-Tomaten liegt dieser Betrag bei 731 Franken je 100 Kilogramm. Der Normalwert bei Importkontingenten beträgt 5 Franken pro 100 Kilogramm.
Der Zolltarif steigt zur Saison also fast um das 150-fache.

Bei Bundzwiebeln erhöhen sich die Importzölle von 2,90 auf 472 Franken pro 100 Kilogramm. Bei Kopfsalat geht es von 10 auf 408 Franken und so weiter.
Cherry-Tomaten verteuern sich beim Import zur Hauptsaison also um 7,31 Franken je Kilogramm für Importeure.
Für Zwiebeln müssen bei der Einfuhr in die Schweiz 4,72 Franken pro Kilo an den Zoll abgeführt werden.
Ausschalten von Konkurrenz
Diese Kosten kommen also beim Import obendrauf und führen dazu, dass der Schweizer Markt für ausländische Anbieter unattraktiv wird.
Aufgrund der Verknappung des Angebots während der Hauptsaison steigen hierzulande die Verkaufspreise und die Schweizer Landwirte freuen sich.
Ganzjährige Erntezeit?
Besonders aufschlussreich ist die Lage bei Karotten, Äpfeln, Nüsslisalat oder Zwiebeln.
Ihre Anbauzeit wird in der Schweiz fast für das ganze Jahr angegeben, weshalb ein Import bis auf ein paar Alibi-Kontingente quasi unmöglich ist.
Und schon bekommen Schweizer Verbraucher praktisch auch nur Schweizer Karotten, Schweizer Äpfel, Schweizer Nüsslisalat und Schweizer Zwiebeln zu kaufen.
Verbraucher sehen nur Preisanstiege
Der Kunde ist hierzulande kein König, sondern die Verbraucher bekommen vorgesetzt, worauf sich die Branchenvertreter mit den Beamten geeinigt haben.
Die freiheitsliebenden Schweizer können nicht anhand von Preis-Leistungs-Verhältnissen entscheiden, was sie kaufen wollen.
Und von den höheren Preisen profitieren der Detailhandel sowie die Schweizer Bauern.
13.06.2026/kut.





