Thriller bei Sotheby’s um Chagall

Gemälde kommen oft unter den Hammer (Bild: QuinceCreative / pixabay)

Die Story hätte aus der Feder von Agatha Christie stammen können. Es gleicht nämlich einem guten Kriminalroman, was sich derzeit beim Auktionshaus Sotheby’s abspielt.

Eigentlich hätte es der normale Verkauf eines Gemäldes werden sollen. Stephanie Clegg wollte einen «Chagall» im geschätzten Wert von ungefähr 100.000 Dollar beim Auktionshaus Sotheby’s veräussern. Genau dort hatte sie das Bild im Jahr 1994 erworben – also nur rund 9 Jahre nach dem Tod des weissrussisch-französischen Malers Marc Chagall.

Doch nunmehr reiben sich seit Jahren eigentlich nur Anwälte die Hände, wie unlängst die «NYT» über den Fall berichtete. Was war passiert? Das berühmte Auktionshaus wollte das Kunstwerk vor dem Verkauf von einer Expertenkommission in Paris auf Echtheit prüfen lassen.

Hiobsbotschaft aus Paris

Gut, dachte sich die Frau, eine Formalität, warum nicht. Doch das überraschende war, dass die Pariser Sachverständigen das Gemälde für unecht hielten, und es sogar umgehend vernichten wollten.

Der Schock sass bei der Verkäuferin tief. Das konnte doch nicht sein, weil sie habe das Bild nachweisslich bei Sotheby’s gekauft. Und da fingen eine Reihe weiterer Probleme an, wie die Zeitung weiter darlegte.

Vertrauen oder Kontrolle

Das Auktionshaus lehnte nämlich jegliche Haftung ab, weil der ursprüngliche Verkauf bereits über zwanzig Jahre her war. Eine Garantie würde allenfalls für fünf Jahre gewährt, hiess es.

Die 73-Jährige wollte das aber nicht hinnehmen und verklagte Sotheby’s daraufhin auf 175.000 Dollar. Der Auktionator sah allerdings wiederum keine rechtliche Grundlage dafür. Er war im Sinne einer Lösung bloss bereit, der Betroffenen ein Gebührenguthaben für künftige Transaktionen in Höhe von 18.500 Dollar zu gewähren.

Mehrmals verkauft

«Ich habe über Sotheby’s ein richtiges Gemälde gekauft und dafür einen richtigen Preis bezahlt», sagte Clegg allerdings dem Blatt. Daher erachte sie das Angebot des Auktionshauses als inadäquat. Der Auktionator sollte zu ihrer Verantwortung stehen, hiess es.

Das betroffene Chagall-Werk war laut Sotherbys am Kunstmarkt sehr bekannt gewesen und vor ihrem Kauf bereits mehrfach durch namhafte Kunstsammler gehandelt worden. Weiter wollte die Firma aber zu dem Fall keine Stellung beziehen, sondern verwies auf die Verschwiegenheit des Gewerbes.

In einer solchen Situation bleibt eigentlich nur noch ein Blick auf die Expertenkommission in Paris zu richten, welche das Ganze erst ins Rollen gebracht hat. Solche Gruppen von Fachleuten sind in der Kunstwelt nämlich nicht unumstritten, weil sie sich auch irren können und ihre Methoden nicht immer über alles erhaben sind, sondern meist nur Meinungen darstellen.

Pfusch als Ursache?

Ein Kunsthändler schildert das Problem mit den Spezialisten eindrücklich: Selbst wenn ihnen der Künstler bescheinigt, dass er das Werk eigenständig gefertigt habe, nütze es am Kunstmarkt nichts, falls eine Expertenkommission sage, das Kunstwerk sei nicht echt.

In ähnlich gelagerten Kriminalfällen wie jenem von «Chagall-Besitzerin» Clegg blieb den Betroffenen meist nichts anderes übrig, als letztlich gegen die Kommission von Kunstsachverständigen zu klagen.

21.08.2022/kut.

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