Louis Vuitton widerspricht eigenen Prinzipien

Handtasche von Louis Vuitton
Handtaschen von Louis Vuitton sind mit den auffälligen Initialen ausgestattet. (Bild: pixabay)

Die Luxusmarke Louis Vuitton ist weltweit bekannt dafür, knallhart gegen Fälschungen vorzugehen. Selbst nimmt die Firma aber Markenrechte nicht so ernst.

Der Luxuskonzern Louis Vuitton rühmt sich auf seiner Webseite, weltweit gegen tausende von Markenfälschungen geklagt zu haben und auch beim Schutz seines geistigen Eigentums alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Wenn es dann um die Beachtung anderer Markenrechte geht, scheint es der Hersteller von Handtaschen, Koffern und Luxuskleidung nicht so genau zu nehmen.

In Werbung verwendet

Wie die «New York Times» am heutigen Montag ausführlich unter Berufung auf eingesehene Unterlagen berichtete, verklagt die Joan Mitchell Foundation den Luxusgüterhersteller.

Dieser benutzt nämlich in seiner aktuellen Werbekampagne die Kunstwerke der 1992 verstorbenen abstrakten Künstlerin Joan Mitchell.

Die Zeitung zeigte ein Bild mit Luxusprodukten des Konzerns und einem Teil des Mitchell-Gemäldes «La Grande Vallée XIV» von 1983.

Anfragen erhalten

Die Stiftung vertritt seit 1993 ihre Markenrechte der Malerin und diese würden nur für Bildungs-, aber nicht für kommerzielle Zwecke abgegeben werden, hiess es zu Begründung.

Mehrere Anfragen von Louis Vuitton seien abschlägig beantwortet worden.

Darüber hat sich der Luxuskonzern aber offenbar hinweggesetzt, wie es nun aussieht. Deshalb reichte die Stiftung mehrere Unterlassungsklagen in Paris gegen die Verwendung von Motiven der Gemälde einer der bedeutendsten Künstlerinnen der Nachkriegszeit ein.

Die Holding von Louis Vuitton, LVMH, wollte sich gegenüber der berühmten US-Zeitung allerdings nicht äussern.

Spende auch abgelehnt

Die Direktorin der Stiftung, Christa Blatchford, habe sogar eine Nachricht von einem Assistenten des LVMH-CEOs Bernard Arnault bekommen, in der er um die Nutzungsrechte für die Kunstwerke für Werbezwecke gebeten und eine Spende für die Stiftung angeboten habe. Jedoch sei auch dies abgelehnt worden, hiess es.

Ausnahmen habe die Stiftung noch nie bei den Markenrechten gemacht und wolle dies auch künftig nicht tun. Unterlassungsklagen habe sie aber auch noch nie versenden müssen, teilte Blatchford weiter mit.

Luxus als Kunst?

Warum sich der Luxusgüterkonzern so verhält, bleibt allerdings im Dunkeln.

Der einzige Grund könnte sein, dass seine Produkte immer stärker in Richtung Kunstwerke positioniert werden sollen.

Doch auch da wird der Konzern letztlich beim Durchsetzen seiner Markenrechte sicherlich nicht zimperlich sein.

27.02.2023/kut.

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