
Die Privatbank Mirabaud kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Ein Schuldspruch am Bundesstrafgericht gibt Einblick in das Geschäftsgebaren.
Pierre Mirabaud war 30 Jahre lang Teilhaber und anschliessend Berater beim Genfer Vermögensverwalter Mirabaud.
Amtsträger für sich gewonnen
Die Richter am Bundesstrafgericht sahen es laut der Urteilsverkündung vom Dienstag als erwiesen an, dass er einem ausländischen Amtsträger fortlaufend und systematisch einen Vorteil in Höhe von über 82 Millionen Franken in Form ungerechtfertigter Rückvergütungen gewährt habe.
Als Gegenleistung dafür habe der kuwaitische Generaldirektor einer Sozialversicherungseinrichtung beschlossen, Vermögenswerte bei der Genfer Privatbank anzulegen und Anteile an den Anlagefonds im Wert von über 595 Millionen Franken (2012) zu erwerben, welche insbesondere von Mirabaud verwaltet wurden.
Der Geldwäscherei überführt
Pierre Mirabaud bestach dabei den fremden Amtsträger aus Kuwait, um die Interessen der Bankengruppe beziehungsweise seine eigenen Interessen als Gesellschafter zu begünstigen.
In diesem Zusammenhang wurde dem Privatbanker zudem vorgeworfen, qualifizierte Geldwäscherei begangen zu haben. Damit hat das Geldhaus ohnehin grosse Probleme, wie muula.ch bereits mehrfach berichtete.
Über Dubai waren illustre Geschäfte bereits ans Tageslicht gelangt und hatten für Furore gesorgt. Die Bank selbst zog bis vor Bundesgericht, damit die Missstände nicht an die Öffentlichkeit gelangten, und blitzte jedoch ab.
Bedingte Freiheitsstrafe verhängt
Doch Pierre Mirabaud überwies bei dem Kuwaiter unrechtmässige Provisionen in Form von 122 Geldtransfers von umgerechnet rund 77 Millionen Franken klar mit dem Ziel, die Ermittlung der kriminellen Herkunft der Provisionen zu erschweren, ihre Auffindung respektive Einziehung zu vereiteln, so die Anklage weiter.
Das Bundesstrafgericht sprach ihn der Bestechung fremder Amtsträger und der Geldwäscherei nun für schuldig, wie zahlreiche Medien berichteten.
Die Richter in Bellinzona verdonnerten den Ex-Präsidenten der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Einzelfall oder gängige Praxis?
Der Präsident der öffentlichen Anstalt für soziale Sicherheit (PIFSS) von Kuwait erhielt also verschleiert Geld, damit seine öffentliche Einrichtung einen Teil ihrer Vermögenswerte von Mirabaud verwalten liess.
Damit dies nicht auffiel, verschleierte das Geldhaus die Kickbacks an den kuwaitischen Amtsträger. Unter Privaten wäre ein solches Vorgehen selbstverständlich kein Problem gewesen, weil die Provisionen dann einfach Geschäftsaufwand dargestellt hätten.
Pierre Mirabaud war 30 Jahre lang Teilhaber der Genfer Privatbank. In Bankenkreisen wird nun gerätselt, ob Kuwait ein Einzelfall oder gängige Praxis mit Amtsträgern bei dem Schweizer Geldhaus war.
09.09.2026/ena.



