Gericht kippt Schweizer Protektionismus beim Gotthard

Ein entgleister Zug hinterlässt Schäden im Gotthard-Basistunnel
Schäden am Gotthard-Basistunnel nach einer Zugentgleisung. (Bild: SBB PD)

Das Bundesverwaltungsgericht annulliert die Schweizer Massnahmen für den Gotthard-Basistunnel. Die Richter ohrfeigen die SBB und ein Bundesamt.

Die Schweiz ist Weltmeisterin im Erfinden protektionistischer Massnahmen.

Offiziell tritt sie für offene Märkte ein, aber bloss nicht, wenn es das eigene Land betrifft.

Grössere Räder angeordnet

Nach der Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel im August 2023 ergriff das Bundesamt für Verkehr BAV einseitig Massnahmen für Güterwagen, welche künftig solche Unfälle verhindern sollten.

Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB waren voll im Bilde, erarbeiteten an Runden Tischen die Massnahmen und begrüssten die Aktion der Beamten.

Die Schweizer Eisenbahner setzten Massnahmen auch freiwillig gleich um.

Unter anderem ordnete die Schweizer Behörde einen höheren Mindestdurchmesser für bestimmte Räder sowie kürzere Abstände und Vorgaben für die Kontrollen der Wagen an.

Mehrkosten für Transport

Doch umgehend wurde klar, dass damit die defizitäre SBB Cargo wohl bevorteilt werden sollte.

Anbieter aus dem Ausland erklärten, die neuen Sicherheitsstandards für den Gotthard-Basistunnel würden Mehrkosten von bis zu 1 Milliarde Franken verursachen – meist im Ausland und die lokalen Platzhirsche wären im Vorteil.

Der Güterverkehr hätte sich deutlich verteuert.

Rechtsbruch in der Schweiz

Daher regte sich auch in der EU lautstark Widerstand. Doch in den vergangenen Tagen machte sogar eine Einsicht für den Sicherheitsaspekt in der Schweiz die Runde.

Allerdings kippten nun die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) ohnehin die Vorgehensweise des BAV komplett.

Die vom BAV verfügten Massnahmen weichen von den vereinheitlichten Vorschriften der EU zum grenzüberschreitenden Einsatz von Güterwagen ab, die das Schweizerische Eisenbahnrecht für verbindlich erklärt, hiess es am heutigen Freitag vom BVGer.

Ungesetzliche Vorgehensweise

Die Massnahmen widersprächen daher grundsätzlich den geltenden eisenbahnrechtlichen Bestimmungen über die Güterwagen.

Das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und das Eisenbahngesetz sähen zwar Möglichkeiten vor, in bestimmten Fällen nach einem geregelten Ablauf nationale Anforderungen an die Sicherheit zu erlassen, erklärten die Bundesrichter nämlich weiter.

Die Anordnung der Massnahmen, wie sie vom BAV erfolgt ist, entspreche jedoch nicht dem dafür staatsvertraglich und gesetzlich festgelegten Vorgehen.

Dies dürften sicher auch die Staatsbahnen SBB gewusst haben, schliesslich ist es ihr Heimmarkt.

BAV muss handeln

Das BVGer hiess die Beschwerden von betroffenen Unternehmen gut und hob die Massnahmen auf.

Die SBB haben nun zunächst das Nachsehen, weil sie sich ja schon auf die neuen Standards gefreut und gehandelt haben.

Das Gericht wies die Sache zur neuen Prüfung an das BAV zurück, wobei die Urteile noch beim Bundesgericht angefochten werden können.

Sicherheit als Hauptargument

Klar ist damit aber auch, dass die Schweiz nicht einfach im Alleingang neue Standards einführen kann, die dann zufällig die Konkurrenten im Ausland nicht oder nur zu enormen Mehrkosten erfüllen können.

Mit Sicherheit argumentieren Länder oft, um ihre eigenen Märkte zu schützen. Das ist bekannt.

Bei den SBB und dem BAV ist es diesmal aber schiefgegangen. Es gibt eben Verpflichtungen der Schweiz zur Interoperabilität, die den europaweit grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen gewährleistet.

Andere Länder hätten sich andernfalls bestimmt gegen die Schweiz auch etwas einfallen lassen. Dank der Richter am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ist dies zunächst nicht nötig.

21.08.2026/kut.

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