
Die Finanzkontrolle des Bundes hat einen Streit vom Zaun gebrochen. Dabei geht es darum, wem die Milliardenrabatte bei Medikamenten gehören.
Wer die Berichte der Eidgenossischen Finanzkontrolle EFK kennt, merkt sofort, dass diesmal etwas nicht stimmt.
Eingestehen von Lücken
Die Stellungnahme der betroffenen Behörde enthält normalerweise einen Dank an die Prüfer.
Doch dieser fehlt im aktuellen Untersuchungsbericht sowohl beim betroffenen Bundesamt für Gesundheit (BAG) als auch bei der Stellungnahme der Vorsteherin des Innendepartements, SP-Bundesrätin Elizabeth Baume-Schneider.
Stattdessen verlieren sich die kontrollierten Behörden in ausschweifenden Erklärungen zu Gesetzestexten.
Die Gesundheitsministerin führt sogar aus: «In letzter Konsequenz lässt es sich nicht völlig vermeiden, dass Leistungserbringer ihre Verpflichtung verletzen und die Vergünstigungen, die sie erhalten, nicht weitergeben».
Hunderte Millionen pro Jahr
Worum geht es konkret?
Eine Schätzung der EFK geht davon aus, dass die Pharmaindustrie bis zu 8 Prozent der Medikamentenkosten in Form von Vergünstigungen und anderen geldwerten Vorteilen an Arztpraxen, Apotheken und Spitäler (Leistungserbringer) gewährt.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht aber vor, dass Leistungserbringer, die beim Medikamentenkauf irgendwelche Vergünstigungen erhalten, diese grundsätzlich an die Versicherer beziehungsweise an die Versicherten weitergeben müssen.
Der jährliche Betrag für Pillen, Tropfen, Infusionen & Co. beträgt rund 10 Milliarden Franken. Davon 8 Prozent gerechnet ergibt rund 800 Millionen Franken.
Ruhige Kugel schieben
Für die Aufsicht über die Einhaltung dieser Regelungen ist seit 2020 das BAG zuständig.
Die Behörde muss sicherstellen, dass die geldwerten Vorteile zulässig sind, dass sie die Verschreibungs- und Behandlungspraxis nicht ungebührlich beeinflussen, und dass Vergünstigungen an die Versicherer weitergegeben werden.
Und die Finanzprüfer sind der Meinung, dass das Amt dabei schlampt.
Viel zu wenig Geld komme bei den Versicherten an, wie es in der neuesten Untersuchung hiess. Auch die anderen Aufgaben würden kaum wahrgenommen, so die Auditoren.

Rund 655 Millionen Franken der Kickbacks und Rabatte verblieben bei Arztpraxen, Apotheken und Spitälern.
Aus Sicht der Branche handelt es sich dabei um nicht weitergabepflichtige Vorteile, wie sie auch sofort nach Publikation des Untersuchungsberichtes gegenüber Medien lautstark kundtaten.
Dabei sind in den Schätzungen noch nicht einmal Grossisten dabei, weil das BAG da vollkommen im Blindflug ist.
Ministerin dehnt die Wahrheit
Auch 5 Jahre nach der Übertragung dieser wichtigen Aufgaben, sei das BAG nicht in der Lage, diese Verantwortung wahrzunehmen, kritisierte die EFK hart.
Die betroffene Behörde und die zuständige Ministerin verlieren sich in Floskeln, statt hierbei knallhart durchzugreifen.
Logisch, fehlt in ihren Stellungnahmen der Dank für das Aufdecken der Missstände.
Dabei betont Baume-Schneider bei jeder Gelegenheit, für das KVG alle Möglichkeiten zu nutzen, um Sparmassnahmen umzusetzen.
Versicherte zahlen zu viel
Der Bericht der EFK ist aber insofern unglücklich, als die Kontroverse nicht gelöst werden wird.
Das Amt schiebt es die Verantwortung mit den Worten «Dies ist Aufgabe der Kantone» weiter.
Es braucht aber eine Lösung.
Leidtragende sind die Versicherten, welche den ganzen «Spass» bezahlen dürfen.
15.08.2026/kut.



