
Der Kanton Basel-Stadt hat sich für eine Steueränderung entschieden. Künftig tritt der Staat am Rheinknie zwischen die Bürger und die Arbeitgeber.
Im Kanton Basel-Stadt hat sich das Stimmvolk am Sonntag für eine grosse Anpassung beim Steuersystem ausgesprochen.
Steuerverschuldung eindämmen
Rund 53,35 Prozent stimmten mit «Ja» für einen direkten Steuerabzug vom Lohn, wie die Staatskanzlei zum Schlussresultat gleichentags mitteilte.
Künftig wird die steuerliche Situation am Rheinknie damit noch komplizierter.
Wenn Wohn- und Arbeitskanton Basel-Stadt ist, werden künftig ein Teil der Einkommenssteuern vom Lohn abgezogen. Damit wollen die Basler die Steuerverschuldung eindämmen.
Vielen Schweizern fällt es bekanntermassen schwer, die Steuern für das Vorjahr zu zahlen, weil das Geld schon ausgegeben ist.
Viele Optionen wählbar
Im Kanton Basel-Stadt soll künftig eine Abzugspflicht für Unternehmen gelten, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Andere KMU können sich freiwillig für einen solchen Lohnabzug entscheiden.
Für die Stadt sind 10 Prozent und für Riehen sowie Bettingen 5 Prozent vorgesehen. Die Arbeitnehmer können jedoch auch einen höheren oder tieferen Abzug wählen, hiess es zu der Volksabstimmung.
Viel neue Bürokratie entsteht
Wünschen Steuerpflichtige diese Vorauszahlung an die Steuerbehörde nicht, müssen sie es ihren Arbeitgebern mitteilen. Es steigt also insgesamt die Bürokratie.
Zusatzaufwand entsteht auch durch Abklärungen, falls etwas mit den Abzügen nicht stimmt oder es fehlerhaft beziehungsweise gar nicht weitergeleitet wurde.
Die Steuerabzüge vom Lohn gelten als Akontozahlungen; Steuererklärungen müssen die Bürger dennoch abgeben.
Es ist also nicht wie bei der Quellensteuer von Ausländern, die bis zu gewissen Einkommenshöhen durch den Direktabzug keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.
Analogie zu Deutschland
Die bisherige Sichtweise in der Schweiz war, dass sich die Firmen nicht in die Steuerbeziehung zwischen den Bürgern und dem Staat einmischen.
Dies hat das Stimmvolk im Kanton Basel-Stadt nun geändert.
In vielen anderen Ländern, wie Deutschland, werden grosszügig Einkommenssteuern vom Lohn abgezogen und die Steuerpflichtigen können sich von den Steuerverwaltungen über eine Deklaration etwas Geld zurückholen.
Basel-Stadt tanzt aus der Reihe
Der Regierungsrat von Basel-Stadt und eine Mehrheit der vorberatenden Kommission im Grossen Rat hatten sich im Vorfeld des Beschlusses gegen einen freiwilligen Steuerabzug vom Lohn ausgesprochen und dann nach hitzigen Diskussionen dennoch zugestimmt.
Gegen den Beschluss des Grossen Rates war dann das Referendum ergriffen worden.
Somit wird Basel-Stadt der erste Kanton der Schweiz, wo sich der Staat steuerlich zwischen die Bürger und die Arbeitgeber zwengelt.
14.06.2026/kut.





