Übernahmekommission lässt sich mehr von SIX aushalten

Logo der Schweizer Börse SIX an einem Gebäude in Zürich
Die SIX gleicht die Defizite der Übernahmekommission aus. (Bild: PD)

In der Schweiz gibt es eine Behörde, die sich ihre Verluste von einer Privatfirma bezahlen lässt. Dieser Missstand verstärkt sich durch den CS-Untergang.

Gute Institutionen sind wie das Betriebssystem eines Landes.

Sie gehören zu den wichtigsten Faktoren, damit ein Land wohlhabend, stabil und frei ist.

Glaubwürdigkeit wichtig

Starke Institutionen verhindern beispielsweise, dass Eliten ein Land ausplündern.

Starke Institutionen, wie Gerichte und Polizei, garantieren aber auch die Eigentumsrechte und, dass Verträge durchgesetzt werden können.

Institutionen geniessen in der Schweiz ein hohes Vertrauen. Daher darf nichts die Glaubwürdigkeit erschüttern.

Unabhängigkeit ist dabei ein wichtiger Faktor – doch bei so manchen Einrichtungen in der Schweiz darf man durchaus Fragezeichen hinter die Glaubwürdigkeit machen.

Liebe unter Bundesrichtern

Dabei sei nicht einmal an das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, gedacht, was derzeit für viel Gesprächsstoff sorgt. Dort haben zwei Richter eine Liebesbeziehung, die aber vom Gesetz explizit untersagt ist.

Nun windet sich die höchste Rechtsinstanz des Landes um die Missstände, statt mit harter Hand für Ordnung zu sorgen.

Von einer starken Institution hätten die Bürger wohl anderes erwartet.

Grösserwerdendes Problem

Doch bis vor das oberste Gericht der Schweiz muss man gar nicht gehen.

Allein die kleine, aber feine Übernahmekommission des Landes, bestückt mit vielen Juristen, wirft zahlreiche Fragen auf.

In ihrem neuesten Tätigkeitsbericht 2025 steht, dass sie die Schweizer Börse SIX der staatlichen Stelle rund 630.000 Franken an Verlust ausgeglichen hat.

Dies ist eine Vergrösserung des Problems um über 30 Prozent zum Jahr 2024 und beträgt indessen schon fast die Hälfte des Personalaufwandes der staatlichen Stelle.

Millionen aufgelaufen

Bereits mehrfach berichtete muula.ch darüber, dass sich eine Schweizer Behörde, auf deren Webseite das Schweizer Staatswappen prangt, von einer Privatfirma ihre Kosten, die nicht von Gebühren gedeckt sind, erstatten lässt.

Ein langjähriger Mediensprecher der Schweizer Börse SIX hatte von diesem Erstattungsprinzip auch noch nicht einmal gehört.

Doch es ist seit Jahren so, dass die Behörde quasi auf Kosten der Schweizer Börse SIX lebt. Im Laufe der Zeit kamen mehrere Millionen Franken zusammen, wie es hiess.

Jahresrechnungen der Übernahmekommission
Die Übernahmekommission erhält Geld von der SIX. (Screenshot: muula.ch)

Nun wäre es wahrscheinlich einfacher, die Schweiz hätte mehrere Handelsplätze, wo es Übernahmen gibt.

Dann würden die Verluste der Übernahmekommission zumindest auch etwa auf die Berner Börse BX Swiss übertragen, die zur Stuttgarter Börse gehört.

Eigene Aktien zurückkaufen

Die Grossbank UBS ist nach der Übernahme der Credit Suisse (CS) mit 34,5 Prozent an der SIX beteiligt.

Das heisst, die UBS erstattet rund ein Drittel der Verluste der Übernahmekommission.

Dies wäre wohl nicht so tragisch, würde die Behörde nicht auch zur UBS urteilen, nämlich etwa dann, wenn die UBS eigene Aktien an der SIX zurückkauft.

Sogar UBS-GV abgewartet

Als die UBS die CS übernommen hat, half ihr die Übernahmekommission sogar, ex-post den Zweck ihres Aktienrückkaufprogramms zu ändern, um mit den zurückgekauften UBS-Titeln den CS-Kauf zu schultern.

Wer den Entscheid gefällt hat, machte die Behörde allerdings nicht öffentlich. Die beteiligten Juristen werden sich ihrer Interessenkonflikte möglicherweise bewusst gewesen sein.

Sie warteten sogar noch ganz zuvorkommend die UBS-Generalversammlung vom 5. April 2023 mit Hauptthema Merger der zwei Schweizer Grossbanken ab.

Auch lässt die Begründung aufhorchen, nach welcher Aktionäre von CS und UBS kein Mitbestimmungsrecht gehabt hätten. Doch dies ist noch nicht einmal endgültig geklärt, weil es noch Gerichtsverfahren darum gibt.

UBS als Nutzniesser

So könnte es also durchaus noch passieren, dass die «Bezahlung» der CS mit den UBS-Aktien aus ihrem Aktienrückkaufprogramm als nicht korrekt eingestuft wird.

Die Behörde wird dabei wohl alles tun, ihren Entscheid als richtig darzustellen.

Doch dabei stört dann eben, dass die UBS – als Nutzniesser der Grossfusion – auch noch die Verluste der Übernahmekommission zu über einem Drittel trägt.

Unabhängige Behördenentscheide sehen wohl anders aus.

Vertrauen wiederherstellen

Gute Institutionen sind das Betriebssystem eines Landes.

Werden Fehlkonstruktionen festgestellt, muss es Anpassungen geben, oder langfristig geht das Vertrauen der Öffentlichkeit verloren, genau wie bei der Schweizer Übernahmekommission.

25.05.2026/kut.

Übernahmekommission lässt sich mehr von SIX aushalten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert