Schweizer Börse bleibt bei Blackstone Resources hart

Die Schweizer Börse SIX
Die Schweizer Börse SIX büsst Blackstone Resources endgültig. (Bild: PD)

Die Schweizer Börse SIX hat Blackstone Resources zu einer Busse verdonnert. Mit einer Einsprache blitzte die Firma nun ab.

Das Drama um die Firma Blackstone Resources mag kein Ende nehmen.

Gegen einen Entscheid der Sanktionskommission der Schweizer Börse SIX legte das Unternehmen um den windigen Schweizer Geschäftsmann Ulrich Ernst umgehend Beschwerde ein.

IFRS-Standards verletzt

Doch das Schiedsgericht von SIX wies die Einsprache der Batteriefirma ab, wie die Schweizer Börse am heutigen Montag mitteilte.

Mit Entscheid vom 22. März 2022 hatte die Sanktionskommission von SIX Group gegen die Blackstone Resources AG wegen grobfahrlässiger Verletzungen des Rechnungslegungsstandards IFRS eine Busse von 250.000 Franken ausgesprochen.

Das Strafmass ist vergleichsweise hoch, was auf gravierendere Mängel hinweisen dürfte.

Fehler in Buchhaltung

Die Sanktionskommission hatte schwere Fehler bezüglich der Bilanzierung von Goodwill, der Konsolidierung einer Tochtergesellschaft sowie der buchhalterischen Behandlung des Verkaufs dieser Tochtergesellschaft festgestellt.

Gegen diesen Entscheid erhob Blackstone Resources um Geschäftsmann Ernst am 24. Mai 2022 Beschwerde beim Schiedsgericht von SIX Group.

Mit Endschiedsspruch vom 4. Dezember 2023 habe das Schiedsgericht die Klage abgewiesen und den Entscheid der Sanktionskommission vollumfänglich bestätigt, hiess es.

Finma fand Unregelmässigkeiten

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sei der Entscheid des Schiedsgerichts in Rechtskraft erwachsen, führte die SIX Exchange Regulation SER, also das Aufsichtsorgan der Schweizer Börse, weiter aus.

Die Namenaktien der Blackstone Resources AG, einem Unternehmen für Batterietechnologie und Batteriemetalle, wurden per 13. Oktober 2022 von SIX Swiss Exchange AG dekotiert.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hatte ein Enforcementverfahren gegen die Firma geführt und festgestellt, dass die Blackstone Resources AG und eines ihrer Organe den Aktienkurs der Gesellschaft seit der Kotierung wiederholt in unzulässiger Weise beeinflusst hatten, wie muula.ch berichtete.

12.02.2024/kut.

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