
Die Wettbewerbshüter pfiffen Swisscom wegen Änderungen beim Ausbau des Glasfasernetzes zurück. Doch dies sah das Bundesverwaltungsgericht anders.
Das Katz-und-Maus-Spiel zwischen dem staatlichen Telekomkonzern Swisscom und der Wettbewerbskommission Weko ist um eine Episode reicher.
Indirekte Sichtweise
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) habe die Beschwerde von Swisscom im Glasfaserverfahren gutgeheissen und die Weko-Verfügung inklusive der Busse von 18 Millionen aufgehoben, teilten Swisscom sowie das Gericht in St. Gallen in der Nacht auf Mittwoch mit.
Das BVGer komme zum Schluss, dass die von Swisscom beim Glasfaserausbau eingesetzte Punkt-zu-Multi-Punkt-Bauweise weder gegen das Wettbewerbsrecht verstosse noch die Voraussetzungen für die von der Weko verfügten Massnahmen erfülle, hiess es weiter.
In dem von der Weko abgegrenzten Markt habe der staatliche Telekomriese gar keine marktbeherrschende Stellung und könne daher das Kartellrecht auch nicht verletzt haben, so die Überlegungen der Bundesrichter.
Umfassendes Gerichtsverfahren
Die Weko hatte im Dezember 2020 eine Untersuchung zur beim Glasfaserausbau eingesetzten P2MP-Bauweise eröffnet und vorsorgliche Massnahmen angeordnet, welche die Inbetriebnahme neuer P2MP-Anschlüsse weitgehend untersagten.
Im Dezember 2023 stellten die Schweizer Wettbewerbshüter dann fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, und verhängten eine Busse von besagten 18 Millionen Franken, gegen die der Telekomriese aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhob.
Diese hiessen die Richter nach einem umfassenden schriftlichen Verfahren mit einem mehrmaligen Schriftwechsel und verschiedenen Fachberichten nun gut.
Behörde gegen Staatsfirma
Die Weko überlegt sich derzeit, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.
Dann geht das Katz-und-Maus-Spiel der Bundesbehörde und des Staatsbetriebs in eine weitere Runde.
14.10.2026/kut.




