Die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg ist kaum um eine Stellungnahme zum Finanzplatz Schweiz verlegen. Geht es jedoch um Wettbewerb unter Banken, wird sie plötzlich wortkarg.
Die Wettbewerbskommission Weko hat die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg gebeten, sich zu den Auswirkungen des Zusammenschlusses der Krisenbank Credit Suisse (CS) mit der UBS auf den Wettbewerb zu äussern.
Vollintegration der CS
Mit Datum vom 28. Juni 2023 schickten die Wettbewerbshüter dazu einen vorformulierten Fragebogen an das Sprachrohr der Schweizer Banken.
Dabei sollte die SBVg davon ausgehen, dass das Schweizer Geschäft der CS vollständig in die UBS integriert werde.
Die Bankiervereinigung wies den Fragebogen aber barsch an die Weko zurück, wie Recherchen von muula.ch ergaben.
Falscher Adressat?
Bereits mit Datum vom 06. Juli 2023 erklärten die Vertreter der Schweizer Geldhäuser, dass sie sich zwar für einen starken Bankenplatz mit optimalen Rahmenbedingungen als Beitrag zu einer wettbewerbsfähigen und offenen Volkswirtschaft einsetzten.
Die Tätigkeit der SBVg richte sich allerdings gemäss Statuten und Praxis auf die Vertretung der Interessen des Finanzplatzes gegenüber Politik, Behörden und der breiten Öffentlichkeit, wie aus dem Antwortschreiben hervorging.
SBVg erklärt rechtliche Situation
Zudem habe der Verband weder Daten über einzelne Mitgliederinstitute noch deren relative Position in den einzelnen Dienstleistungsmärkten, hiess es zur Entschuldigung.
Obendrein sei die gesetzte Frist der Weko viel zu kurz, als dass sich die angeschlossenen Kreditinstitute eine Meinung über die Situation bilden könnten.
Da die Weko den Fragebogen «im Namen und zuhanden der verfahrensführenden Finma» gestellt habe, teilte die Bankiervereinigung ausserdem schroff mit, dass das entsprechende Gesetz gar keine Delegationsnorm zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma und der Weko enthalte.
Kein betroffener Dritter?
Doch damit gaben die Banker noch keine Ruhe. Die Branchenvereinigung sei nämlich nicht einmal ein reguliertes Finanzinstitut, was zweifelsohne dem Auskunftsrecht der Finanzmarktaufsicht unterstehen würde.
Die SBVg sei bei dem Zusammenschluss von CS mit der UBS auch kein betroffener Dritter im Sinne eines Mitbewerbers, hiess es weiter.
Kompetenzaufteilung unklar
Schlussendlich schoben die Vertreter der Grossbanken den Schwarzen Peter einfach weiter, ohne sich konkret zur Beeinträchtigung des Wettbewerbes durch die Fusion zur Monsterbank zu äussern.
Daten bezüglich des Finanzmarktes dürften sich bei der Schweizerischen Nationalbank SNB oder auch beim Regulator Finma finden lassen, empfahlen sie der Weko.
Und zusätzlich habe der Zusammenschlussfall von UBS und CS gezeigt, dass verfahrensrechtliche Aspekte der Fusionskontrolle sowie die Kompetenzaufteilung zwischen Finma und Weko unklar seien.
Daher sei eine Klärung, wie Bankenfusionen verfahrenstechnisch im Detail ablaufen müssten, von hohem Interesse, schrieben die Vertreter des Schweizer Finanzplatzes knallhart an die Wettbewerbshüter.
Auf deren Reaktion darf man nun gespannt sein.
11.07.2023/kut.