Weko stürzt sich auf Online-Casinos und Reisebüros

Spielkarten und Jetons von Casinos
Schweizer Online-Casinos sollen im Internet getrickst haben. (Symbolbild: E. Studio / unsplash)

Die Schweizer Kartellwächter sind im Internet auf ein Problem gestossen. Es geht um Absprachen beim Schalten von Werbung auf Suchmaschinen.

Die Wettbewerbskommission Weko hat in den tiefen Sphären des Internets möglicherweise unzulässige Abreden gefunden.

Um sich von ihren Mitbewerbern abzuheben, können Unternehmen für die Suchmaschinenwerbung auf Schlüsselwörter bieten, dass auch «keyword-bidding» heisst.

Verzicht auf Gebote

Durch solche Gebote auf Schlüsselwörter bei den Betreibern von Suchmaschinen wie Google, Bing & Co. können Firmen die Sichtbarkeit ihres Angebots erhöhen, indem sie Nutzern von Suchmaschinen bei Suchanfragen ihre Inserate anzeigen lassen.

Mehrere Schweizer Unternehmen aus der Reisebranche und mehrere Online-Casinos haben sich aber darauf geeinigt, auf Konkurrenz zu verzichten, wie die Weko am heutigen Donnerstag bekanntgab.

Konkret sollen sie es unterlassen haben, auf den wichtigsten Suchmaschinen ihre Gebote für Schlüsselwörter abzugeben, welche die Marken ihrer Konkurrenten betrafen.

Vergleiche erschwert

Dieses Verhalten könnte allerdings laut der Weko eine unzulässige Abrede mit wettbewerbsbeeinträchtigender und für Konsumenten nachteiliger Wirkung darstellen.

Durch den gegenseitigen Verzicht auf Gebote könnten die Suchergebnisse nämlich so beeinflusst worden sein, dass der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert wurde, teilten die Kartellwächter zur Wirkungsweise mit.

Viele Schweizer Casinos mit Verlusten

Die erste Untersuchung der Weko richtet sich gegen drei Unternehmen, die in der Schweiz Pauschalreisen anbieten.

Die zweite Untersuchung betreffe nahezu sämtliche Schweizer Online-Casinos, wie es weiter hiess.

Wie unprofitabel Schweizer Casinos generell operieren, hatte muula.ch unlängst thematisiert. Da wollten sich die Anbieter im Internet offenbar Kosten sparen, wie die Angaben der Wettbewerbshüter nahelegen.

Selbstanzeigen als Ausgangspunkt

Für alle betroffenen Unternehmen gelte zwar die Unschuldsvermutung.

Doch die Informationen, welche die Weko zum Einstieg in die tiefen Sphären des Internets bewegten, beruhten auf Selbstanzeigen von Firmen und sind somit ziemlich sicher.

30.04.2026/ena.

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