Weko hilft durch Nichtstun

Die Schweizer Wettbewerbskommission Weko
Die Wettbewerbskommission Weko agiert in der Hochpreisinsel Schweiz. (Bild: PD)

Die Wettbewerbshüter haben ein neues Konzept zur Marktmacht angewendet und bleiben untätig. Damit hilft die Weko dem Markt aber doch.

Das hohe Schweizer Preisniveau ist oftmals ein Dorn im Auge.

Doch Firmen können, wie Privatpersonen, ja auch das Schweizer Angebot umgehen und im Ausland einkaufen.

Keine Produkte liefern

Dies hat sich die Firma Galexis auch gedacht, denn sie kauft Pharma- und Gesundheitsprodukte ein und vertreibt diese in der Schweiz.

Trink- und Sondennahrung bezieht sie auch beim Pharmakonzern Fresenius Kabi, der sich aber weigert, den Einkauf dieser Produkte im Ausland zu gewähren.

Viele Unternehmen kennen solche Bedingungen, um den Schweizer Markt und sein Preisniveau zu schützen.

Prüfen von Alternativen

Solche Klauseln rufen aber regelmässig die Wettbewerbskommission Weko auf den Plan.

Sie prüfte auch, ob Fresenius Kabi gegenüber Galexis relativ marktmächtig und damit der Schweizer Einkäufer dem Gebaren von Fresenius quasi hilflos ausgeliefert ist.

Relativ marktmächtig ist ein Unternehmen dann, wenn andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder einer Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.

Diese neuen Bestimmungen im Kartellgesetz dienen namentlich der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz und gehen auf die Fair-Preis-Initiative zurück.

Einstellung der Untersuchung

Nun nahm sich die Weko den Fresenius-Fall genauer zur Brust und kam zu einem ungewöhnlichen Schluss.

Der Pharmakonzern sei nicht relativ marktmächtig, teilten die Schweizer Wettbewerbshüter am heutigen Donnerstag mit.

Selbst wenn es so wäre, hätte sich Fresenius Kabi wohl nicht missbräuchlich verhalten, führte die Weko etwas zaghaft weiter aus und stellte die Untersuchung aber ein.

Zumutbare Auswirkungen

Als Begründung für den Entscheid führte die Behörde an, dass die ausländischen Konditionen höchstens geringfügig besser seien, und dass Galexis nicht von Fresenius Kabi abhängig sei.

Die Aufregung war also viel Wind um nichts.

Es bestünden nämlich noch Ausweichmöglichkeiten. Auch wären allfällige Nachteile, welche durch den Wegfall der Lieferbeziehung zu Fresenius Kabi entstünden, gering und zumutbar.

Schliesslich gehört Galexis zur Galenica-Gruppe, die eine gute Finanzkraft habe, so die Wettbewerbshüter.

Damit senden die Kartellwächter aber indirekt ein Signal an den Markt, ab wann sie einschreiten würden. Es müssen also deutlich bessere Konditionen im Ausland sein und die Marktmacht müsste die Finanzkraft des Betroffenen beeinträchtigen.

Beschwerde zulässig

Seit Beginn 2022 wendet die Weko die neuen Vorschriften zur relativen Marktmacht an und schloss damit erstmals eine Untersuchung in diesem Bereich ab.

Konkret warf die Galexis der Fresenius Kabi-Gruppe vor, sich zu weigern, die Galexis in Deutschland und den Niederlanden mit Trinknahrung, Sondennahrung und Hilfsmitteln zur Verabreichung von Sondennahrung zu beliefern.

Galexis ist mit dem ablehnenden Bescheid der Weko allerdings noch nicht am Ende der Möglichkeiten.

Die Firma kann sich nun noch gegen den Nichtstun-Entscheid der Weko mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen wenden.

04.07.2024/kut.

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