Schweiz weicht Umweltvorschriften auf

Grössere Emissionen werden zulässig (Bild: Mike Marrah / unsplash)

Die Energiekrise hat bereits zu unorthodoxen Massnahmen geführt. Nun lockert die Schweiz sogar die Limite bei den Schadstoffemissionen.

Der Bundesrat hat Erleichterungen in der Luftreinhalte-Verordnung und in der CO2-Verordnung erlassen, teilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Freitag überraschend mit. Dies seien zeitlich befristete Massnahmen, welche sogenannte Zweistoffanlagen betreffen, hiess es weiter.

Es gehe dabei um Anlagen, die aufgrund der angespannten Versorgungslage mit Öl statt mit Gas betrieben werden könnten.

Ausnahmen von der Regel

Beim Einsatz von Öl entstünden jedoch im Vergleich zu Gas mehr Stickoxide und höhere CO2-Emissionen. Für Zweistoffanlagen brauche es daher gezielte Ausnahmen von den geltenden Umweltschutzvorschriften für den Fall, dass die Umstellung vom Bund empfohlen oder angeordnet werde, erklärten die Beamten die Situation.

Zweistoffanlagen könnten im Ölbetrieb die Grenzwerte insbesondere für Stickoxide nicht in jedem Fall einhalten. Für die empfohlene oder angeordnete Umschaltung von Gas auf Öl, gelten zwischen 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid, teilte Bundesbern mit.

Verdopplung der Limite

So soll gemäss der neuen Rechtslage der Grenzwert für Stickoxide in der Zeit von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 auf 250 mg/m3 angehoben werden (anstelle von 120 / 150 mg/m3) und derjenige für Kohlenmonoxid auf 170 mg/m3 (anstelle von 80 mg/m3).  Die Werte werden also zum Teil mehr als verdoppelt.

Die Schweiz, die viel Gas über Deutschland bezieht, wäre laut dem Zusatzbericht der Bundesverwaltung von einer europäischen und insbesondere von einer deutschen Gasmangellage betroffen.

Sie wolle deshalb ihren Beitrag an die Vermeidung einer Gasmangellage leisten, damit die europäischen Gasspeicher bis zum Frühjahr 2023 nicht vollständig entleert würden.

Die Schweiz strebt demnach ebenfalls an, durch freiwillige Massnahmen in diesem Winterhalbjahr gegenüber dem Durchschnittsverbrauch der fünf vorhergehenden Jahre 15 Prozent Gas einzusparen. 

Mehr Stickoxide

Um die schnelle Umschaltung der Zweistoffanlagen zu erleichtern und damit einen relevanten Beitrag zum Einsparungsziel von 15 Prozent beim Gas zu leisten, sollen eben einfach die Bestimmungen für diese Anlagen für die befristete Zeit gelockert werden. 

Es sei aber davon auszugehen, dass die grosse Mehrheit der Zweistoffanlagen im Ölbetrieb die Grenzwerte der entsprechenden Verordnung ohnehin einhalte, gaben sich die Beamten siegessicher. Daher seien Viele gar nicht auf diese Lockerung angewiesen.

Durch den Umstieg vom Brennstoff Gas auf Öl werde es allerdings zu geringen Mehremissionen an Stickoxiden kommen, hiess es weiter.

Keine Mehrarbeit für Staat

Die zusätzlichen Emissionen im Winterhalbjahr betragen laut Schätzungen weniger als 1 Prozent der gesamtschweizerischen Emissionen. Sie seien zwar aus Umwelt- und Gesundheitssicht nicht wünschenswert, da generell Stickoxide zu Erkrankungen der Atemwege und zur Überdüngung sowie Versauerung der Ökosysteme führten.

Wegen der drohenden Gasmangellage und zur Unterstützung des Einsparungsziels sei eine Umstellung der Feuerungen von Gas auf Öl einhergehend mit einer vorübergehenden Lockerung der Grenzwerte eine zielführende und verhältnismässige Massnahme, schlussfolgerten die Umwelt-Beamten.

Und auf den Bund sowie auf die kantonalen Fachstellen, welche die Vorschriften der Verordnung vollziehen müssten, habe die Teilrevision keine nennenswerten Auswirkungen, gaben sich die Macher der neuen Regeln zufrieden.

16.09.2022/kut.

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