
Der Finanzplatz Schweiz diskutiert viel um das Eigenkapital der Grossbank UBS. Derweil schmeisst der Staat das Geld einigen Geldhäusern förmlich hinterher.
Die Frage, wie viel Eigenkapital eine Bank haben muss, damit sie jede Finanz- und auch eigene Wirtschaftskrise übersteht, ist noch schwer zu beantworten.
Klar ist jedoch, dass, je mehr Eigenmittel zur Verfügung stehen, ein Geldhaus robuster aufgestellt ist.
Rückforderung schwierig
Daher entwickelte die Finanzindustrie viele Instrumente, um Eigenkapital im Fall der Fälle zur Verfügung zu haben.
Eines davon sind die sogenannten AT1-Bonds, die sich bei einer Krise automatisch in Eigenmittel verwandeln und das Geld der Anleihegläubiger in das betroffene Geldhaus einschiessen.
Solche sogenannte Bail-in- beziehungsweise Write-off-Bonds sind für ausländische Investoren unattraktiv, weil Investoren jenseits der Landesgrenze mit der Schweizer Verrechnungssteuer auf die Zinsen nichts anfangen können, und sie diese daher kaum zurückfordern.
Somit sind die Zinserträge, welche Ausländer mit den Schweizer Anleihen netto erzielen können, geringer. Entsprechend weniger ist das Interesse an solchen Obligationen aus der Schweiz.
Referendumsfrist verstrichen
Doch die Finanzindustrie war 2013 in Bundesbern erfolgreich und bekam für die Too-big-to-fail-Instrumente (TBTF-Instrumente) bei der Verrechnungssteuer eine Ausnahme gewährt.
Der Verzicht auf die Verrechnungssteuer wurde bereits zweimal verlängert, letztmals bis 31. Dezember 2026.
Das Parlament hat nun aber am 19. Dezember 2025 der Verlängerung dieser Ausnahmebestimmungen wieder zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 ungenutzt verstrichen.
Unbefristete Lösung in Sicht
Damit tritt die Befreiung von der Verrechnungssteuer bei TBTF-Instrumenten per 1. Januar 2027 wieder in Kraft und läuft bis Ende 2031, wie das Eidgenössische Finanzdepartement EFD am Donnerstag mitteilte.
Der Bundesrat wolle sich sogar für die Festlegung von unbefristeten Ausnahmebestimmungen einsetzen, hiess es weiter.
Dann würde der Öffentlichkeit nicht mehr alle paar Jahre auffallen, dass die Schweiz ihre Geldhäuser quasi subventioniert.
Höhere Coupons vermieden
Systemrelevante Banken, wie die UBS, die Zürcher Kantonalbank ZKB, die Raiffeisen-Gruppe oder Postfinance, können somit Bonds emittieren, bei denen keine Verrechnungssteuer auf die Zinsen an den Bund abgeführt werden muss.
Um solche Coco-Bonds oder Bail-in-Anleihen für ausländische Investoren attraktiv zu machen, müssten Schweizer Geldhäuser nämlich höhere Coupons zahlen, weil Ausländer häufig diese Verrechnungssteuer nicht zurückfordern, denn die ganze Prozedur ist ihnen viel zu aufwändig.
Der Bund verzichtet damit auf Steuereinnahmen, wenn er eine Ausnahmebewilligung gewährt. Alle anderen Banken sowie die Schweizer Assekuranz sind da im Nachteil.
Ausländer tragen Schweizer Risiko
Die Schweiz hat ohnehin einen Anreiz, dass ausländische Investoren diese Kapitalmarktpapiere zeichnen, denn im Falle einer Finanzkrise kommt die Entwertung dieser Anleihen nicht noch im Inland als Belastung hinzu.
Positiv formuliert es das EFD: Die Banken könnten mit der Ausnahmebewilligung bei der Verrechnungssteuer weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen TBTF-Instrumente aus der Schweiz emittieren, was zur Finanzstabilität beitrage, hiess es im Communiqué.
Ziel der TBTF-Regulierung war es ja, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden.
Nimmt man da Ausländer ins Boot – umso besser.
CS als Paradebeispiel
Für die Halter der AT1-Bonds der Krisenbank Credit Suisse (CS) wäre es allerdings besser gewesen, es hätte dieses Entgegenkommen für die Schweizer Geldhäuser nicht gegeben.
Dann hätten sie womöglich gar keine dieser Schweizer Anleihen gezeichnet und damit auch keinen Totalverlust erlitten, als die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma die Anleihen im Wert von rund 16,5 Milliarden Franken entwertete und die Gelder dem Eigenkapital der CS zuschob.
Die taumelnde Grossbank hatte zwar kein Kapital-, sondern ein Liquiditätsproblem.
Insofern ist die Frage nach dem adäquaten Eigenkapital noch schwierig zu beantworten.
Doch klar ist: Je mehr Eigenmittel vorhanden sind, desto besser eben.
01.05.2026/kut.





