Die Schweiz hat sich gegen den automatischen Informationsaustausch gewehrt und nutzt ihn doch rege. 13 Länder zeigen, wie es gehen könnte.
Die Schweiz könnte sich 13 der 104 Staaten als Vorbilder nehmen, mit denen sie jeweils Abkommen über den Austausch von Informationen über die Finanzen ihrer Bürger abgeschlossen hat.
Die Rede ist von Ländern, die sich als «ständige nichtreziproke Jurisdiktionen» erklärt haben, was heisst, dass sie trotz der Verträge über den automatischen Informationsaustausch AIA dauerhaft Kontoinformationen an die Partnerstaaten liefern, jedoch selbst keine solchen Daten erhalten.
Eifriger Datentransfer
Zu den bisherigen 101 Vertragsstaaten kamen dieses Jahr generell noch Kasachstan, die Malediven und Oman hinzu, teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV am heutigen Montag mit.
Mit Russland wurden auch dieses Jahr keine Daten ausgetauscht, wie muula.ch bereits vorab berichtete.
Mit 78 Staaten tauschte die Schweiz jedoch Daten über die Bürger gegenseitig aus, hiess es weiter.
Von 25 Staaten erhielt die Schweiz Informationen, versandte jedoch keine, weil die Staaten entweder die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllten oder die Länder auf eine Datenlieferung freiwillig verzichten.
Von genau letzteren 13 könnte sich die Schweiz eine Scheibe abschneiden.
Viele Zahlen ohne Sinn
Die ESTV versandte Informationen zu rund 3,6 Millionen Finanzkonten an die Partnerstaaten und erhielt von ihnen Informationen zu rund 2,9 Millionen Finanzkonten. Wer diese Sachen in der Schweiz sortieren und auswerten soll, steht aber in den Sternen.
Ausgetauscht werden nämlich Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter der Name, die Anschrift, der Ansässigkeitsstaat und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut, der Kontosaldo und die Kapitaleinkommen.
Zum Umfang der betroffenen Finanzvermögen kann die ESTV aber nicht einmal Angaben machen, teilte die Behörde weiter mit. Damit kann das Volk auch nicht sehen, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt.
Anderes Modell wählen
Dank der ausgetauschten Informationen könnten die kantonalen Steuerbehörden allerdings überprüfen, ob die Steuerpflichtigen ihre Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung korrekt deklariert haben.
Doch halt – in der Schweiz vertraut man eigentlich auf die Ehrlichkeit der Bürger und da braucht es keine solchen Prüfmechanismen. Das Modell «ständige nichtreziproke Jurisdiktionen», wäre also auch für die Schweiz interessant.
Die Steuerbeamten bräuchten nicht noch zusätzliche Quervergleiche.
Dem Bürger vertrauen
Die Schweiz sollte sich daher die 13 Partnerstaaten Anguilla, Bahamas, Bahrain, Bermudas, die Britischen Jungferninseln, die Caymaninseln, Katar, Kuwait, die Marshallinseln, Nauru, Neukaledonien, die Turks und Caicos Inseln, die Vereinigten Arabischen Emirate zu den Vorbildern nehmen.
Diese schicken zwar Daten an die Vertragsländer, weil sie beim globalen Steuerkartell der OECD-Länder mitmachen müssen.
Doch sie selbst verzichten auf die Lieferung von Angaben, weil sie ihren Bürgern auf korrekte Angaben vertrauen oder, weil es sie nicht interessiert, ob und gegebenenfalls wie viel Geld sie in anderen Ländern haben.
Die Schweiz könnte also auch auf Anlieferungen aus 78 Staaten verzichten und hätte viel weniger Arbeit.
Genug andere Probleme
Die ESTV scheint ohnehin genügend Schwierigkeiten mit dem Zählen zu haben, wie die Medieninformation eindrücklich zeigt. Im Communiqué sprechen die Beamten nämlich von 12 Staaten, die auf eine Datenlieferung aus der Schweiz verzichten.
In der massgeblichen Übersicht, auf welche die Beamten verweisen, sind jedoch 13 Partnerländer in dieser Kategorie «3» aufgeführt.
09.10.2023/kut.