Gigantischer Geldregen bei der Arbeitslosenversicherung

Geldscheine fallen vom Himmel
Auf die Arbeitslosenversicherung regnet es Geld. (Bild: Dee / pixabay)

Die Arbeitslosenversicherung ALV schwimmt im Geld. Der Gewinn betrug fast 3 Milliarden Franken, was nur eine Schlussfolgerung zulässt.

Die Zahlen lassen aufhorchen: Der Ausgleichsfonds der Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) schloss 2023 mit einem Gesamtertrag von 9,14 Milliarden Franken und Gesamtaufwendungen von 6,38 Milliarden Franken ab.

Vollbeschäftigung im Land

Der Einnahmenüberschuss betrug somit im vergangenen Jahr hohe 2,76 Milliarden Franken, nach einem Gewinn von 2,31 Milliarden Franken im Jahr 2022, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco am heutigen Montag bekanntgab.

Im Jahresdurchschnitt waren damit in der Schweiz nur 93.536 Arbeitslose bei der ALV registriert, was einer Quote von 2,0 Prozent entsprach.

Gegenüber dem Jahr 2022 war dies ein Rückgang, denn damals lagen die Werte bei 99.577 beziehungsweise 2,2 Prozent. Die niedrigen Zahlen verdeutlichen, dass eigentlich Vollbeschäftigung herrscht.

Senkung der Lohnbeiträge

Das Eigenkapital der ALV stieg gemäss dem Jahresabschluss um den Gewinn des Jahres an. Im Topf sind nun bereits fast 7 Milliarden Franken, was klar nach einer Senkung der Lohnbeiträge schreit.

Dies sind die grösste Einnahmequelle der ALV und kommen fast auf 8 Milliarden Franken.

Doch selbst bei den Ausgaben um Schlechtwettergeld und Kurzarbeitsentschädigung, der Abgeltung für die Bilateralen von 200 Millionen Franken oder bei den fast 800 Millionen Franken an Verwaltungskosten könnte noch gespart werden.

Stabile Entwicklung

Die aktuellen Zahlen zur Arbeitslosigkeit, welche das Seco ebenfalls am heutigen Montag bekanntgab, stützen sogar die Forderung nach Beitragssenkungen.

Die stabile Arbeitsmarktentwicklung setzte sich nämlich auch im Jahr 2024 bisher fort.

Zwar stieg die Arbeitslosenquote leicht an, aber alles nicht so wild, als dass der Bund viele Milliarden für den Fall der Fälle horten müsste.

08.04.2024/kut.

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