
Die Schlichtungsbehörden verzeichnen einen steigenden Arbeitsberg im Miet- und Pachtrecht. Dabei geht es oft um Kündigungen und Mietzinssenkungen.
Die Schweizer sind eigentlich kein streitsüchtiges Völkchen.
Doch wenn den Eidgenossen etwas nicht passt, dann können Meinungsverschiedenheiten durchaus eskalieren.
Aufwärtstrend sichtbar
Die Zahl der eingeleiteten Verfahren in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten habe in der 2. Jahreshälfte 2025 um 8,34 Prozent auf 19.240 neue Verfahren zugenommen, teilte das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am heutigen Dienstag mit.
Der Aufwärtstrend nach dem zweiten Halbjahr 2024 setze sich damit fort, hiess es weiter.

In 16 Kantonen sei die Zahl der eingeleiteten Verfahren gegenüber dem Vorsemester gestiegen, erklärte das BWO weiter.
Lediglich in zehn Kantonen seien weniger Neueingänge verzeichnet worden; es war in Freiburg, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Sankt Gallen, Tessin, Uri, Waadt und dem Wallis.
Arbeitsberge werden höher
Die Pendenzen aus dem ersten Halbjahr 2025 und die neuen Verfahren ergaben eine Zahl von 29.547 zu behandelnden Fällen.
Davon wurden 17.328 Verfahren erledigt. Somit verblieben also 12.219 Pendenzen, was einer Zunahme von 22,1 Prozent entspricht.
Die Schlichtungsbehörden haben also alle Hände voll zu tun.
Mit 14,8 Prozent machen laut dem BWO die Verfahren der ordentlichen Vertragskündigungen den grössten Anteil an den erledigten Verfahren aus.
Bei den erledigten Verfahren war die Forderung auf Zahlung mit 11,7 Prozent der zweithäufigste Streitpunkt.

Die Anfechtungen infolge von Mietzinserhöhungen, welche im ersten Semester 2025 noch den grössten Anteil an den Erledigungen aufwiesen, seien mittlerweile um 42,9 Prozent zurückgegangen und waren noch am dritthäufigsten der Anlass für die erledigten Verfahren.
Weil die Leitzinsen nicht steigen, sondern sinken, gibt es wegen Mietzinssteigerungen eben auch weniger Rechtsstreitigkeiten.
Ein Anstieg um 76,4 Prozent war dagegen bei den Verfahren um Mietzinssenkungen beobachtet worden.
Viele Einigungen
Bei 57,9 Prozent bzw. 10’029 der erledigten Verfahren wurde eine Einigung zwischen den Parteien durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen vorbehaltlosen Klagerückzug erzielt.
Nur in 14,2 Prozent konnten sich die Parteien nicht einigen, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte.

Und 23,0 Prozent der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt.
Die fast 60 Prozent an Einigungen zeigen aber, dass die Schweizer eigentlich kein streitsüchtiges Völkchen sind.
12.05.2026/ena.





