Bundesrat fällt Start-ups in den Rücken

Eine Frau in einem Start-up mit Tast-Zetteln
Start-ups erhalten keine Unterstützung bei den Arbeitszeiten. (Bild: Alexa / pixabay)

Die Schweiz wollte die Arbeit von Start-ups erleichtern und damit Firmenneugründungen forcieren. Daraus wird aber nichts.

Viele Schweizerinnen und Schweizer arbeiten von morgens früh bis abends spät.

Doch gemäss Arbeitsgesetz geht dies nicht und Firmen müssen dafür sorgen, dass ihre Belegschaft nicht zu viel arbeitet.

Anfangsphase unterstützen

Start-ups schaffen Arbeitsplätze und mit neuen Ideen sowie Innovationen leisten die neuen Firmen einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der Schweiz.

Meist ist dies mit viel Einsatz verbunden und auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit schaut dabei meist niemand, was allerdings mit den Arbeitsgesetzen des Landes kollidiert.

Das Arbeitsgesetz von 1964 nimmt nämlich keine Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse und die Realität von Start-ups, die anders funktionieren als bestehende Firmen und oft keine geregelten Arbeitszeiten kennen.

Es braucht daher besonders in der Anfangsphase ein grosses Engagement der Beteiligten, da es darum gehe, in einem neuen Markt Fuss zu fassen.

Mehrarbeit führt zu Mehrwert

Im Jahr 2016 reichte FDP-Nationalrat Marcel Dobler daher eine parlamentarische Initiative ein, die Arbeitnehmer eines Start-ups von der Arbeitszeiterfassung befreien sollte, wenn die entsprechenden Personen an der Firma beteiligt sind.

Die Idee fand vielerorts Anklang. Sowohl der Nationalrat als auch die entsprechende Kommission im Ständerat stimmten zu.

Die Mehrarbeit käme den Beschäftigten ja indirekt zugute, weil ihre Firmenbeteiligung an Wert gewinnt, so die Logik.

Kantone sehen nur Probleme

Doch nun zermalmten die Bürokraten das Ansinnen, wie aus einer verklausulierten Mitteilung des Bundesrates am heutigen Mittwoch hervorging.

Es gebe keine Legaldefinition von Start-ups, hiess es zum Beispiel.

Die Kantone wiesen im Vernehmlassungsverfahren auf die Gefahr von Missbräuchen aufgrund unklarer Begriffe hin und verlangten Präzisierungen bezüglich des anvisierten Kreises der betroffenen Unternehmen sowie der Art der Mitarbeiterbeteiligungen, die zur Ausnahme vom Anwendungsbereich des Gesetzes führen sollen.

Faule Ausreden

Zwei Branchen, nämlich der Baumeisterverband und GastroSuisse, forderten sogar, dass diese Ausnahme explizit nicht zur Anwendung gelangen solle, wo ein Gesamtarbeitsvertrag GAV gelte. Damit wurde alles noch komplizierter.

Bei Revisionen des Arbeitsgesetzes, das die Kantone vollziehen, müsse die Regierung ausserdem dem Aspekt der Vollzugstauglichkeit und den von den Kantonen geäusserten Bedenken immer die nötige Beachtung schenken, erklärte der Bundesrat in einem Zusatzdokument nunmehr.

Das klingt aber eher nach einer faulen Ausrede.

Eine Verordnung bevorzugen

Was an der Regelung unklar sei, in neugegründeten Betrieben die Mitarbeiter mit einer Firmenbeteiligung während 5 Jahren vom Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes auszunehmen, sagte die Landesregierung hingegen nicht.

Der Bundesrat erachte es daher prüfenswert, ob nicht auch für Start-ups eine passende Ausnahmeregelung zu den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften auf Verordnungsstufe geschaffen werden könnte.

Dies gelte ja schon für andere Betriebsarten unter Mitwirkung der betroffenen Sozialpartner, hiess es lediglich.

Beamte zelebrieren Macht

Der Bundesrat beantragt, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten und fällt Start-ups damit in den Rücken.

Klar, die Jungunternehmer haben kaum eine Lobby in der Politik und die Beamten in den Kantonen können nunmehr ihre Bürokratie weiterleben sowie ihre Kontrollen durchführen.

Wie schön, oder?

01.11.2023/kut.

Bundesrat fällt Start-ups in den Rücken

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