Bundesrat fällt Golfstaat Katar in den Rücken

Bürgenstock Resort
Das Bürgenstock Resort wollte eine Ausnahmebewilligung haben. (Bild: PD)

Die Landesregierung ist in einer Sache hart geblieben, weil ein gewichtiger Fürsprecher für Katar fehlt. Doch das könnte sich zum Bumerang entwickeln.

Der Bundesrat hat sich gegen eine bessere Beziehung mit dem Golfstaat Katar entschieden.

Das Golfemirat ist ein gewichtiger Investor in der Schweiz, neben den hunderten von Millionen Franken, welche Katar auf dem Bürgenstock in der Zentralschweiz investiert hat, besitzt das Land etwa auch das Fünfsternehotel Schweizerhof in Bern.

Ausnahme möglich

Der Bundesrat lehnte bereits an seiner Sitzung am Mittwoch das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller ab, wie die Administration aber erst am heutigen Freitagnachmittag mitteilte.

Monatelang hatte es hinter den Kulissen ein Tauziehen um den Fall gegeben, denn der Hotel- und Wohnkomplex gehört dem Golfstaat Katar.

Ausnahmsweise könne der Bundesrat die Bewilligungspflicht im Einzelfall aufheben, wenn der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland im staatspolitischen Interesse des Bundes liege, erklärte die Berner Administration weiter.

Streit um 30 Gebäude

Als staatspolitische Interessen des Bundes kämen aber nur wichtige und übergeordnete öffentliche Interessen von nationaler Tragweite infrage.

Ein nationales Interesse sei gegeben, wenn der Immobilien-Erwerb die politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, sozialen oder kulturellen Anliegen des Landes stärke.

Ein starkes regionales Interesse, wie es bei den Katari gesehen wird, genüge nicht für eine Ausnahme.

Das Bürgenstock Resort auf dem Bürgenberg umfasst 30 Gebäude und Anlagen mit 67 als «Residenzen» bezeichneten Wohnungen.

Diese Residenzen gehören der ausländisch beherrschten Bürgenstock Hotels AG und damit unterliegt der Verkauf grundsätzlich der Bewilligungspflicht.

Keine Einsprache möglich

In seinem Entscheid vom 29. November 2023 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Verkauf der 67 Residenzen des Bürgenstock Resorts nicht im staatspolitischen Interesse des Bundes liegt.

Das Bürgenstock Resort ist für den Tourismus in der Zentralschweiz von Bedeutung. Ein nationales Interesse am Verkauf liege hingegen nicht vor. Der Entscheid des Bundesrats sei endgültig, und es könne dagegen keine Beschwerde erhoben werden.

Lakeside Residences auf dem Bürgenberg
Lakeside Residences auf dem Bürgenberg (Bild: PD)

Ob die 67 Residenzen des Bürgenstock Resorts wie vom Eigentümer beabsichtigt verkauft werden dürfen, hängt nun davon ab, ob eine andere Ausnahmebestimmung anwendbar ist.  Dies werde aber im kantonalen Bewilligungsverfahren zu entscheiden sein, so die Bundesbeamten weiter.

Falsch argumentiert?

In der Vergangenheit hat der Bundesrat in wenigen Einzelfällen den Erwerb von Grundstücken durch internationale Sportorganisationen von der Bewilligungspflicht nach der Lex Koller befreit.

Im Vordergrund stand dabei die grosse sportpolitische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung von weltweit tätigen Verbänden mit Sitz in der Schweiz.

Zudem bejahte der Bundesrat im Jahr 2006 ein staatspolitisches Interesse für ein Ferienresort in Andermatt.

Begründet wurde dieses mit dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze im Kanton Uri durch den Rückzug der Rüstungsbetriebe und den fehlenden anderweitigen Entwicklungsmöglichkeiten der Region.

Insofern haben die Katari vielleicht einfach zu spät oder falsch argumentiert.

Bumerang für Schweiz

Ein Fürsprecher der katarischen Angelegenheit war SVP-Bundesrat Ueli Maurer. Er hat gute Kontakte in die Golfstaaten und wollte daher auch die Beziehungen der Schweiz zu den Ländern immer hochhalten.

Er soll sich auch für das Bürgenstock-Problem starkgemacht haben.

Wie einfach Lex Koller zu umgehen ist, hat muula.ch bereits thematisiert. Die Herrscher aus Katar wollten wahrscheinlich nicht klein-klein auf Kantonsebene machen, sondern lieber offen eine Ausnahmebewilligung erwirken.

Dabei hat der Bundesrat einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Schweiz dürfte sicher bald mal wieder auf Erdgas aus Katar angewiesen sein. Eine bevorzugte Lieferung in die Schweiz dürfte dann nicht in staatspolitischem Interesse des Golfstaates sein.

01.12.2023/kut.

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