Bundesrat bestätigt Aussagen redseliger Ruag-Chefin

Brigitte Beck
Die Ruag-Chefin Brigitte Beck hat offenbar nur die Wahrheit gesagt. (Bild: PD)

Die Ruag-Chefin Brigitte Beck ist mit Aussagen zur Weitergabe von Rüstungsgütern an die Ukraine angeeckt. Der Bundesrat gibt ihr aber Recht.

Besser hätte es für die neue Chefin von Ruag MRO Brigitte Beck nach ihren verbalen «Unfall» kaum laufen können.

Sie war in der Öffentlichkeit aufgefallen, als sie sagte, Deutschland oder Spanien trotz eines Verbots der Schweiz einfach Schweizer Rüstungsgüter an die Ukraine geben könnten.

Die Schweiz würde sowieso nichts machen.

In Ukraine gesichtet

Der Sturm der Entrüstung ebbte schnell ab. Die Dame entschuldigte sich intern für ihre Äusserungen.

Sie lege grössten Wert darauf, dass das Unternehmen konsequent und ausnahmslos innerhalb des geltenden politischen und rechtlichen Rahmens agiere, lautete ein internes Memo der Konzernchefin des staatlichen Rüstungsbetriebes.

Doch nun pflichtet ihr sogar der Bundesrat quasi bei, wie die Administration zu einem Untersuchungsbericht am heutigen Mittwoch mitteilte.

Diverse Medien hatten nämlich im März über ein gepanzertes Eagle-Fahrzeug eines Schweizer Unternehmens berichtet, das in der Ukraine gesichtet worden war.

Deutsche Firma beteiligt

Der Bund nahm daraufhin Untersuchungen in Angriff und die Abklärungen ergaben, dass in den 1990 Jahren insgesamt 36 Eagle-Fahrzeuge aus der Schweiz nach Dänemark exportiert worden waren.

2013 führte Dänemark 27 der 36 Fahrzeuge mit Zustimmung der Schweiz an ein deutsches Privatunternehmen aus. Letzteres verpflichtete sich in einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung, die 27 Fahrzeuge nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Schweiz an Dritte im Ausland weiterzugeben.

Ende 2018 übernahm der ehemalige Geschäftsführer dieses deutschen Unternehmens die 27 Fahrzeuge aber in sein Eigentum.

Umgebaute Fahrzeuge

Gemäss den Abklärungen mit Deutschland und dem betreffenden Geschäftsführer wurden 11 der insgesamt 27 Eagle-Fahrzeuge mit Bewilligung der deutschen Exportkontrollbehörden in die Ukraine ausgeführt.

Der ehemalige Geschäftsführer habe trotz unterschriebener Nichtwiederausfuhr-Erklärung das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco allerdings nicht um Zustimmung für die Ausfuhr in die Ukraine ersucht, hiess es weiter.

Er sei aufgrund des demilitarisierten Zustands der Fahrzeuge, also wegen der Entfernung der gepanzerten Schutzhülle und Fenster, sowie der Bestätigung dieses Zustands durch das deutsche Bundesministerium für Verteidigung davon ausgegangen, dass die Nichtwiederausfuhr-Erklärung der Schweiz nicht mehr von Relevanz sei.

Seco wollte mitreden

Eine Demilitarisierung nach deutschem Recht hat laut der Schweiz aber keinerlei Einfluss auf die Anwendbarkeit des Kriegsmaterialgesetzes und auf die Frage der Gültigkeit der gegenüber der Schweiz eingegangenen Nichtwiederausfuhr-Erklärung.

Dies sei dem Ex-Geschäftsführer nun durch das Seco mitgeteilt worden, hiess es.

Da die Verletzung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung durch den ehemaligen Geschäftsführer und nicht durch die deutschen Behörden begangen wurde, haben sich die Konsequenzen folglich ausschliesslich gegen Ersteren zu richten, so das Seco-/Bundesrats-Fazit.

Zoll soll künftig wachen

Das Seco habe deshalb beschlossen, Kriegsmaterialausfuhren aus der Schweiz an den fraglichen Geschäftsführer gestützt auf das Kriegsmaterialgesetz nicht mehr zu bewilligen.

Die Schweiz müsse von einem hohen Risiko einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger ausgehen, hiess es zur Begründung.

Der Schweizer Zoll sei sogar angewiesen, allfällige Ausfuhren an den ehemaligen Geschäftsführer zu blockieren.

Ruag-Chefin hatte Recht

Was mit bereits erfolgten Rüstungsexporten ist, lassen sowohl der Bundesrat als auch das Seco aber offen.

Auch eine Rückholung der Fahrzeuge auf Kosten des Geschäftsführers thematisierte die Schweiz offenbar nicht.

Mit anderen Worten, die Medienberichte über das gesichtete Schweizer Fahrzeug in der Ukraine stimmten, und es passiert eigentlich wirklich nichts.

Die Ruag-Chefin hatte also Recht.

21.06.2023/kut.

Bundesrat bestätigt Aussagen redseliger Ruag-Chefin

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