Bundesrat spricht mehr Mindestzins in der 2. Säule

Pflanzen wachsen auf unterschiedlich hohen Türmen aus Münzen
Die Zinsen liefern zu den beruflichen Pensionen viel Geld. (Bild: pixabay)

Die Berufliche Vorsorge erhält eine höhere Mindestverzinsung und die Assekuranz protestiert gegen den Bundesrat. Doch beides ist schräg.

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Mindestzins in der Beruflichen Vorsorge (BVG) von 1,25 auf 2,0 Prozent angehoben.

Ab Januar 2027 gelte in der 2. Säule auf Altersguthaben eine deutlich höhere Mindestverzinsung, wie die Landesregierung bekanntgab.

Bundesrat weicht ab

Die BVG-Kommission hatte sich für eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 1,75 Prozent ausgesprochen, wie muula.ch berichtete.

Die Vorschläge der konsultierten Sozialpartner hätten von 1,25 bis 3 Prozent gereicht, erklärte der Bundesrat weiter.

Der Entscheid geht mit 2,0 Prozent also teils deutlich über das empfohlene Mass hinaus.

Vorsichtige Festlegung

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes seien gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften, hiess es weiter.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Das heisst, erwirtschaften die Pensionskassen einen höheren Zins als die vorgegebene Mindestverzinsung, ist alles kein Problem.

Nur für den Fall, dass die Kapitalerträge einbrechen, müssten die Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten mehr gutschreiben, als sie in dem Jahr erwirtschaftet haben.

Daher wird dieser Mindestwert ohnehin sehr vorsichtig festgelegt.

Zweistellige Börsengewinne

Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) lag die Rendite der Vorsorgeeinrichtungen 2025 durchschnittlich bei 6,1 Prozent.

Damals galt wohlgemerkt ein Mindestzins von 1,25 Prozent. Im Jahr 2026 bis Ende August lag die Anlagerendite bereits bei 5,4 Prozent. Auch davon ist der Mindestwert kilometerweit entfernt.

Der Swiss Performance Index legte 2025 um 17,8 Prozent zu und liegt 2026 bis Ende September bereits 7,6 Prozent im Plus.

Die Versicherten sollen von solch guten Entwicklungen profitieren und nicht auf die individuellen Entscheide der paritätisch besetzten Kommissionen in den Pensionskassen & Co. angewiesen sein.

Merkwürdiges Signal gesendet

Der Bundesrat lobte die sehr gute Finanzlage der Vorsorgeeinrichtungen in der Beruflichen Vorsorge, die eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes erlaube.

Doch das diesjährige Ritual ist ziemlich merkwürdig, weil sich der Bundesrat normalerweise an der Empfehlung der BVG-Kommission orientiert und die Erhöhung das Signal sendet, als wären in der jüngsten Vergangenheit nicht genügend Kapitalerträge gutgeschrieben worden.

Eigentlich bräuchte es den ganzen Mindestzins auch nicht unbedingt.

Niedrigere Garantie gefordert

Die Assekuranz agierte aber auch komisch.

Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV seien die 2,0 Prozent deutlich zu hoch, teilte die Interessenvertretung der Privatassekuranz umgehend mit. Aus der Sicht des SVV wäre ein Mindestzinssatz von 1,0 Prozent sachgerecht gewesen.

Während Anlageergebnisse im Nachhinein feststünden, werde der BVG-Mindestzins im Voraus festgelegt und müsse unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte im kommenden Jahr erfüllt werden, hiess es zur Begründung.

Warum dann gerade nun bei guten Anlagerenditen gerade 1,0 Prozent besser sein soll als 2,0 Prozent, leuchtet aber auch kaum ein.

Senkung bei Börsencrash möglich

«Aus einer langfristigen Perspektive schwächt der Bundesrat mit seinem Entscheid die berufliche Vorsorge empfindlich», mahnte der SVV dramatisch.

Doch die Landesregierung kann den Mindestzins ja auch wieder senken, wenn 2027 überraschend ein schlechtes Anlagejahr werden sollte.

Und trotz guter Anlageresultate 2025 von 6,1 Prozent hatte die BVG-Kommission den Mindestzins 2026 bei 1,25 Prozent belassen.

Der Protest der Versicherer war dann – recht eigennützig – ausgeblieben.

04.11.2026/kut.

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