
Die Finanzmarktaufsicht Finma sorgt mit Ausradieren der Flowbank für viel Kopfschütteln. Dies zeigen drei Gemälde und mysteriöse 30 Millionen Franken.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat mit ihrem Entscheid, das Mini-Geldhaus Flowbank in Konkurs zu schicken, für eine Kontroverse gesorgt.
Nur 22.000 Kundenkonten
Während Traditions- und Grossbanken der Schweiz quasi machen können, was sie wollen, zieht der Regulator bei den Kleinbanken die Daumenschrauben immer stärker an.
Die Flowbank war ein neues Geldinstitut der Kategorie 5 und damit völlig unbedeutend für den Finanzplatz Schweiz.

Die Bank wies auch nur eine Bilanzsumme von ungefähr 680 Millionen Franken auf und betreute mit ihren rund 140 Mitarbeitern gerade einmal 22.000 Kundenkonten.
Kapitaleinschuss nicht akzeptiert
Dennoch zeigte sich die Finma hart und entzog dem aufstrebenden Geldhaus überraschend die Banklizenz.
Als Begründung mussten das noch unzureichende Risikomanagement bei dem gerade einmal vier Jahre alten Geldhaus sowie eine nicht bewilligungsfähige Kapitalerhöhung herhalten.
Die Eigentümer sollten von einen Tag auf den anderen 25 Millionen Franken stellen, was sie laut Recherchen auch fristgerecht taten.
Doch die Finma akzeptierte die Geldmittel nicht und eröffnete sofort den Konkurs über die Mini-Bank, weil das Kreditinstitut nicht mehr über die notwendigen Mindest-Eigenmittel verfügt haben soll.
Ein Andy Warhol dabei
Wie inkorrekt diese Aussagen des Regulators waren, zeigt nun das Konkursverfahren, welches die Anwaltskanzlei Walder Wyss in Genf als Liquidatorin durchführt.
Dabei kommt zunächst ein Streit um drei Gemälde des Geschäftsführers Charles Henri Sabet zum Vorschein.

Der erfahrene Bankmanager hatte zwei Bilder von Roy Lichtenstein (Two Nudes und Seascape) sowie einen Andy Warhol (Nine Dollars) in den Geschäftsräumen der Flowbank gehabt und wollte die Kunst logischerweise zurückhaben.
Lehre für andere Unternehmer
Hinsichtlich der Anfechtungen des von Sabet auf drei Gemälde erhobenen Anspruchs wurden alle drei Anträge fallengelassen, teilten die Anwälte den Gläubigern nach einigem Hickhack schliesslich mit.
Zumindest da bekam der Unternehmer seine drei Gemälde nach viel Aufwand zurück.
Die Lehre aus dem Verfahren zeigt aber, dass Geschäftsleute selbst bei Start-ups lieber Privates nicht einfach mit den geschäftlichen Aktivitäten vermischen sollten.
Mysteriöse Auszahlung
Doch aus der Liquidation, die den Anwälten bisher mehrere Millionen Franken einbrachte, geht noch ein anderer Streitpunkt hervor.
Es geht um 30 Millionen Franken, die einen Tag vor der Konkurseröffnung an einen Kunden geflossen waren.

Dabei könnte es sich durchaus um Geld handeln, das die Finma als Kapitaleinlage nicht akzeptiert hatte und dann von dem Kunden umgehend wieder abgezogen wurde.
Aktiva steigen überproportional
Der Kunde einigte sich nämlich nun auf die Rückzahlung von 30 Millionen Franken, wie Walder Wyss in einem Schreiben an die Gläubiger Anfang Januar 2026 schrieb.
Dafür bekommt er 21 Millionen Franken ausgezahlt, weil ihm bisher aus der Konkursmasse 70 Prozent seiner Forderungen der Kategorie 3 zustehen.
Damit steigen rund zwei Jahre nach dem Konkurs sogar wieder die zu verwertenden Aktiva überproportional und bringen mehr Geld zum Verteilen an die Gläubiger, wie die Anwälte schrieben.
Das Konkursvermögen legt um 9 Millionen Franken zu; die Verpflichtungen aber nur um die jeweiligen Rückzahlungsquoten für die Gläubiger.
Sinnlose Auslöschung?
Wie unsinnig die ganze Konkursverfügung der Mini-Bank durch die Finma unter der Führung von Direktor Stefan Walter war, verdeutlicht aber noch ein Umstand.
Gemäss den Geschäftsbüchern der Bank hatten die Kunden am 30. Juni 2024 Einlagen in der Höhe von rund 420 Millionen Franken.
Eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte durch den Liquidator hatte aber sogar 422 Millionen Franken ergeben. Die 30 Millionen Franken hatten die Liquidatoren im Inventar vorsichtshalber dabei mit 0 Franken angesetzt.
Doch die Finanzmarktaufsicht hat mit ihrer Konkursverfügung die in der Schweiz so dringend gebrauchten unternehmerischen Aktivitäten im Keim erstickt.
13.04.2026/kut.





