Preispolizei nimmt Coiffeur-Geschäfte ins Visier

Eine Frau beim Friseur
Coiffeure und Barberrshops werden 2025 kontrolliert. (Bild: L. Cash / unsplash)

Firmen müssen Preise in der Schweiz korrekt anschreiben. Doch eine Vielzahl von Geschäften pfeift darauf, obwohl Behörden kontrollieren.

Die Parfümerie Douglas ist wohl das beste Negativbeispiel.

Wer sich als Schweizer Verbraucher dort bei den Preisen zurechtfinden will, muss schon fast ein Wirtschaftsstudium haben, wie Recherchen von muula.ch ergaben.

Falschangaben irritieren

Online schreibt der Detailhändler für identische Waren andere Preise an als in den Filialen.

Rabatte gelten dann aber mal hier, mal da, obwohl mit einer Filialverfügbarkeit des Produkts suggeriert wird, Kunden könnten die Produkte in den Geschäften zum Online-Preis erwerben.

Und wer sich eine Internet-Bestellung in eine Filiale schicken lassen will, soll plötzlich doch extra zahlen, obwohl Douglas in der Schweiz mit einer kostenlosen Lieferung und ohne Mindestbestellwert wirbt.

Rund 25 Prozent falsch

Verkaufspreise müssen laut der Preisbekanntgabeverordnung eigentlich korrekt und verständlich für die Kundschaft sein.

Kantonale Behörden kontrollieren zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, ob sich die Firmen daranhalten.

Grafik zu Preiskontrollen in Schaufenstern
Ein Viertel der Schaufensterpreise sind inkorrekt. (Screenshot: muula.ch)

Im Rahmen einer Kontrollkampagne wurden die Detail- und Grundpreise der Warenangebote in Lebensmittelgeschäften geprüft, teilte das Seco am heutigen Montag mit.

In den Schaufenstern wurden nur in 75 Prozent der kontrollierten Geschäfte die Preise bei den Warenangeboten korrekt angegeben, hiess es weiter.

Das bedeutet, rund 25 Prozent täuschten die Verbraucher.

Und das war nur eine Stichprobe. Eventuell liegt die Dunkelziffer noch viel höher.

Ordnungsbussen und Strafanzeigen

In den Verkaufsstellen war es etwas besser als bei den Schaufenstern.

Dort gaben 83 Prozent der Geschäfte die Detailpreise und 78 Prozent der Geschäfte die Grundpreise der angebotenen Waren korrekt an.

Somit hielten sich aber immerhin 17 beziehungsweise 12 Prozent der Firmen nicht an das Gesetz.

Preiskontrollen in Lebensmittelgeschäften
In Lebensmittelgeschäften gibt es viele inkorrekte Preise. (Screenshot: muula.ch)

Die Übeltäter müssen mit Ordnungsbussen oder Strafanzeigen rechnen, wenn sie trotz Aufforderungen das Ganze nicht beheben, erklärte das Seco weiter.

Eigentlich würde man ja erwarten, alle Firmen würden sich bei den Verkaufspreisen korrekt verhalten.

Zwei Kantone pfeifen darauf

Am meisten unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben wurden bei den Grundpreisangaben, also etwa Preis pro Liter, pro Kilogramm oder pro dezimales Vielfaches, festgestellt.

Dies betraf 19 Prozent beziehungsweise 487 von 2205 Geschäften aus 24 Kantonen.

Zug und Appenzell-Innerrhoden machten gleich gar nicht bei den Prüfungen mit, wie aus dem Gesamtreport hervorging.

Am meisten nicht vorhandene Preisangaben wurden in den Schaufenstern festgestellt. Dies betraf 8 Prozent beziehungsweise 47 von 613 kontrollierten Geschäften mit Schaufenstern.

Vorwarnung hilft

Im nächsten Jahr werde die Preisbekanntgabe in Barbershops, Coiffeurgeschäften und Kosmetikstudios kontrolliert, teilte das Seco obendrein mit.

Diese Firmen müssen also besonders aufpassen und alle Preisangaben noch rasch in Ordnung bringen, falls es nicht schon korrekt ist.

Die Vorankündigung dürfte dazu führen, dass die Statistiken ohnehin besser ausfallen, als die Realität eigentlich gewesen wäre.

Nicht betroffene Branchen werden die Beachtung der Preisverordnung somit vielleicht auch lockerer handhaben.

Vorwarnung durch den Verband

Im Jahr 2022 waren Bäckereien und Confiserien beispielsweise im Fokus der Behörden. Zuvor hatte der Verband Swissbaker seine Mitglieder noch eindrücklich vor den Kontrollen gewarnt.

Online-Geschäfte und Duftstoff-Händler seien 2024 nicht kontrolliert worden, hiess es vom Seco.

Dies erklärt vielleicht die Unlust bei der Parfümerie Douglas, klar verständliche Preise im Internet sowie in den Filialen anzugeben.

16.12.2024/kut.

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