Weko knöpft sich Stahlfirmen vor

Stahlrohre
Im Schweizer Stahlhandel soll es ein Kartell geben. (Symbolbild: ludex2024 / pixabay)

Die Wettbewerbshüter vermuten ein Kartell im Schweizer Stahlhandel. Es soll bei drei Firmen unerlaubte Kopplungsgeschäfte geben.

Am heutigen Mittwoch hat die Schweizer Wettbewerbsbehörde Weko wieder einmal zugeschlagen.

Die Wettbewerbshüter hätten Hausdurchsuchungen bei drei Stahlfirmen durchgeführt, teilte die Behörde gleichentags mit.

Koppeln von Geschäften

Die Weko eröffne eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen, hiess es weiter.

Es lägen Anhaltspunkte vor, dass die Firmen beim Verkauf mehrere Produkte miteinander verknüpften und damit womöglich gegen das Kartellgesetz verstiessen. Es gelte aber selbstverständlich die Unschuldsvermutung, erklärte die Weko.

Sie habe aber Hinweise zu einer Koppelung beim Verkauf von Bewehrungsstahl.

Es bestünde der Verdacht, dass die Arthur Weber AG, die Debrunner Acifer Bewehrungen AG und die Spaeter AG den Verkauf von Bewehrungsstahl seit 2021 an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben knüpften.

Betonbau betroffen

Die drei Stahlhandelsunternehmen scheinen insbesondere höhere Preise für den Bewehrungsstahl zu verlangen, wenn Bauunternehmen aber Distanzkörbe und Bewehrungsstahl bei unterschiedlichen Händlern beziehen wollten. 

Bewehrungsstahl wird in verschiedenen Formen, wie Stäben und Matten, beim Betonbau eingesetzt.

Die Distanzkörbe dienen dazu, dass die im Beton eingebrachten Bewehrungen den gewünschten Abstand haben. Bauunternehmen benötigen für den Betonbau sowohl Bewehrungen als auch Distanzkörbe.

Es scheint dabei fast urkomisch, dass Baufirmen, wie beim Bündner Baukartell, über das muula.ch berichtete, selbst Absprachen am Markt vornehmen, aber gleichzeitig auch beim Einkauf selbst von unerlaubten Kartellen betroffen sein können.

Jahrelang beschäftigt

Im Rahmen der Untersuchung sei nunmehr zu prüfen, ob die Unternehmen diese Verknüpfung koordinierten und dadurch gegen das Kartellgesetz verstiessen.

Weiter sei zu prüfen, ob die Unternehmen eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung innehaben und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhielten.

Bei dem Kartellverdacht sei mit einer Untersuchungsdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.

08.11.2023/kut.

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