Schweizer Börse mit neuen Ungereimtheiten zur CS-UBS-Fusion

Schweizer Börse SIX
Die Schweizer Börse SIX hat Informationen zur CS-UBS-Fusion bekanntgegeben. (Bild: PD)

Die Fusion zwischen der Credit Suisse und der UBS hat schon viele Fragezeichen aufgeworfen. Die Schweizer Börse SIX liefert weitere Ungereimtheiten.

Die Krisenbank Credit Suisse (CS) soll von der Bildfläche verschwinden, aber sämtliche Erklärungen dazu werfen Fragen auf.

So hiess es von der Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter an der historischen Medienkonferenz, die auch das Wirtschaftsnews-Portal muula.ch live übertrug, dass die Transaktion kein Bail-out, also keine Rettungsaktion, sei.

Fusion unter Privaten

Vielmehr habe sich die Grossbank UBS – mit Zückerchen vom Staat – dazu entschlossen, die strauchelnde CS zu übernehmen.

Eine Fusion unter Privaten, so lautete der Tenor. Allerdings brauchte es Notrecht, um die Aktionärsrechte auszuhebeln und gleichzeitig Staatshilfen in Milliardenhöhe zu gewähren.

SIX gehört Geldhäusern

Am heutigen Montag teilten nun die Schweizer Börse SIX sowie die beteiligten Kreditinstitute überraschend mit, dass die Fusion per 12. Juni über die Bühne gehen und die Aktien der CS dekotiert würden.

Doch auch dabei zeigt sich, dass fast nichts einfach so verständlich ist und die Erklärungen der Beteiligten ausreichen, um alle Zweifel an der Notwendigkeit des Deals auszuräumen.

Laut einem Communiqué der CS muss einzig die US-Börsenaufsicht SEC der Transaktion noch zustimmen.

Das Kurioseste ist nun aber die Schweizer Börse SIX, die zu 34,5 Prozent ohnehin den Grossbanken um CS und UBS gehört, die Dekotierung der Krisenbank verfügt.

Die zwei systemrelevanten Banken haben aber einen beherrschenden Einfluss auf die SIX, weil sie Ankeraktionäre sind.

Deal sei staatliche Intervention

Die Begründung des Entscheids ist wohlgemerkt nur auf Englisch verfasst, obwohl dies keine Landessprache der Schweiz ist.

Doch in dem Dokument ist keine Rede von einer freiwilligen Aktion, sondern es heisst wörtlich Intervention des Schweizer Finanzministeriums, der Schweizerischen Nationalbank SNB und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma.

Bei der Grossbank UBS handelt es sich laut den Angaben um die überlebende Einheit.

Brief der Finma fehlt

In diesem Zusammenhang ist von einem Brief der Finma die Rede, welche noch bestätigen muss, dass der Merger auch nach den Regeln der Aufsicht und gemäss Notrecht erfolgt sei.

Hierbei handelt es sich offenbar noch um eine Bringschuld, denn das Schreiben ist laut der SIX noch nicht erstellt und wird erst noch erwartet.

Das ist fast ein Zirkelschluss, denn die Finma verfügt ja nicht den Merger, wie Keller-Sutter an der historischen Medienkonferenz weismachen wollte.

Schutz der Anleger gewahrt?

Auch der Verweis auf das Dekotierungsreglement der SIX ist regelrecht lustig, denn dort steht, dass das Board dem Gesuch auf den Rückzug vom Börsenplatz nur zustimmen darf, wenn auch der Schutz der Anleger berücksichtigt ist.

Das ist aber mit Sicherheit nicht gegeben, weil weder die Eigentümer der UBS noch der CS dem Deal zustimmen durften.

Reglement verletzt

Ausserdem fällt auf, dass das Gesuch der CS zur Dekotierung laut der SIX am 8. Mai eingegangen ist. Der Entscheid um die Dekotierung sei allerdings am 2. Juni ergangen.

Laut Reglement heisst es: «Das Regulatory Board stellt dem Emittenten einen Entscheid innert zwei Tagen nach Einreichung des Gesuchs zu». Warum das nicht erfolgt ist, bleibt ein Geheimnis der SIX.

Das Verschwinden der CS ist also sogar um noch eine Ungereimtheit reicher.

05.06.2023/kut.

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