
Der Bundesrat schränkt den Grundstückserwerb für Ausländer ein. Dabei will die Schweiz den Börsenhandel von Immobilienfirmen kontrollieren.
«Switzerland first» nimmt auch in der Schweiz immer neue Formen an.
Der Bundesrat gab am heutigen Mittwoch überraschend eine Neuregelung für Immobilienkäufe in die Vernehmlassung.
Vorbereitung weiterer Massnahmen
Wohnungskäufe für Drittstaatenangehörige, also Personen, die nicht aus der EU oder Efta-Staaten kommen, solle bewilligungspflichtig werden, teilte die Landesregierung mit.
Aber auch für EU-Staatler ist schon mal die Einschränkung formal vorgesehen, wie aus dem Vernehmlassungsbericht weiter hervorgeht.
Schweizer Hoteliers jubeln
Gleichzeitig sollen strengere Regeln für den Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken gelten.
Der Bundesrat möchte dabei reine Kapitalanlagen verhindern. Deshalb sollen Personen im Ausland künftig Geschäftsimmobilien nicht mehr kaufen dürfen, wenn sie diese vermieten oder verpachten wollen.
Das würde vor allem Schweizer Hoteliers helfen, wie in einer Regulierungsfolgenabschätzung steht.
Zum Verkauf zwingen
Ausländer sollen sogar gezwungen werden, Hauptwohnungen wieder verkaufen zu müssen, wenn sie die Schweiz verlassen.
Vorgeschlagen wird, dass Drittstaatsangehörige mit B-Bewilligung die Wohnung(en) innerhalb von zwei Jahren verkaufen müssen, sobald der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird.
Ob der Bund dann mögliche Verluste kompensiert, steht in den Sternen.
Davon seien aber insbesondere Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels betroffen, hiess es.
Problem bei Immobilienfonds
Zudem schwebt dem Bundesrat in sozialistischer Manier, die Verschärfung bei Erwerb von an einer Schweizer Börse kotierten Anteilen von Wohnimmobiliengesellschaften vor.
Damit wolle die Schweiz auf die Wohnungsnot reagieren, hiess es. Wie, bleibt allerdings ein Staatsgeheimnis.
Viele Investoren von Immobilienfonds wollen aber sowieso keinen Einfluss auf die Objekte ausüben, sondern nur ihre Kapitalanlage diversifizieren.
Dazu gehöre nun mal auch der Schweizer Immobilienmarkt, kritisierten die Fachexperten in der Regulierungsfolgenabschätzung. Diesen Investoren will sich die Schweiz nunmehr aber entziehen.
Iran-Krieg führt zu Kaufrausch
In Wirklichkeit ist der Kaufrausch von Schweizer Immobilien durch Ausländer vielen Eidgenossen ein Dorn im Auge.
Mit den Einschränkungen kommt die Landesregierung der rechten SVP entgegen, welche die Zuwanderung auf 10 Millionen Bewohner begrenzen will.
Wie muula.ch berichtete, ist die Lex Koller relativ einfach zu umgehen.
Doch mit der Krise in Nahost durch den amerikanisch-israelischen Angriffskrieg auf Iran verlagern viele Golfaraber und Dubai-Millionäre ihre Domizile in die Schweiz, weshalb der Bundesrat nun urplötzlich reagiert.
Offene Volkswirtschaft schliesst
Mit den neuen Regeln für Immobilienkäufe durch Ausländer wird erneut ein Baustein von «Switzerland first» umgesetzt.
Änderungen an dem Vorhaben sind kaum zu Erwarten, weil sich Ausländer praktisch nicht an der Gesetzgebung der Schweiz beteiligen und damit Einfluss auf die Einschränkungen nehmen könnten.
Bereits die Neuregelung beim Weinimport hatte unlängst für «Switzerland first» gesorgt. Wirtschaftsminister Guy Parmelin will, dass ausländische Weine nur noch einführen darf, wer auch Schweizer Weine im gleichen Umfang im Angebot führt.
Von einer offenen Volkswirtschaft entfernt sich das Land immer mehr und braucht sich auch nicht wundern, wenn andere Länder die Freiheiten von Schweizern und Schweizer Unternehmen beschränken.
15.04.2026/kut.





