Finma gewährte CS-UBS-Notfusion zusätzliche Extrawurst

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Die Finma gewichtet das Interesse einer Bank höher als des Kapitalmarkts. (Bild: PD)

Die Finanzmarktaufsicht Finma hat für die UBS mit der Credit Suisse eine Ausnahme gewährt. Der Vorgang und die Begründung sind spannend.

Die Intransparenz am Schweizer Kapitalmarkt ist so gross, dass sich Investoren viele Details selbst zusammenreimen müssen.

Ein aktuelles Beispiel um «die Banken X und Y nach Abschluss eines Fusionsvertrages» zeigt dies eindrücklich.

Grosser Suchaufwand

Eine Meldepflicht ist – wie der Name es schon sagt – eine Pflicht zur Meldung bestimmter Umstände. Doch laut dem jüngsten Bericht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma zur Enforcementberichterstattung, der am Mittwoch publiziert wurde, müssen sich nicht alle daranhalten.

Der Entscheid wurde mittlerweile auch einzeln auf der Finma-Webseite publiziert.

Bei der Schweizer Börse SIX findet man bisher jedoch nichts dergleichen, obwohl es die Börsenregeln betrifft.

Verklausulierte Angaben

«Die Banken X und Y stellten nach Abschluss eines Fusionsvertrages ein Gesuch bei der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation», hiess es von der Finma.

Darin beantragten sie, die Gewährung einer befristeten Ausnahme von der Meldepflicht in Bezug auf die gemeinsam gehaltenen meldepflichtigen Beteiligungen, erklärte der Regulator weiter.

Das Datum des Entscheids ist mit 26. Mai 2023 angegeben. Am 5. Juni gab die Grossbank UBS aber die formale Übernahme der Credit Suisse (CS) auf den 12. Juni 2023 bekannt. «Zu diesem Zeitpunkt wird die Credit Suisse Group AG in der UBS Group AG aufgehen», hiess es konkret.

Es liegt also nahe, dass Bank X die UBS und die Bank Y die CS ist. Mehrere Finanzexperten bestätigten muula.ch zudem, dass diese Annahme stimmt.

Höherwertiges Interesse

Die Aufsichtsbehörde gewährte der Bank X in Bezug auf die Meldung der von ihr und der Bank Y separat gehaltenen meldepflichtigen Beteiligungen beziehungsweise nach Vollzug der Fusion der Tochtergesellschaft der Bank Y eine befristete Ausnahme von der Meldepflicht, lautete der Entscheid der Finanzmarktaufsicht konkret.

Die Begründung der Finma ist dabei besonders interessant.

Sie hiess die Extrawurst gut, weil die der Fusion zugrunde liegenden Umstände ein höherwertiges Interesse der Bank X an einer zeitlich auf wenige Monate begrenzten Ausnahme von der Meldepflicht begründeten.

Kapitalmarkt im Dunkeln

Die Monsterbank UBS braucht unter der Führung von Starbanker Sergio Ermotti also die Investoren mit dem Segen der Finma nicht über die konkreten Beteiligungsverhältnisse gemäss Gesetz zeitnah zu informieren. Doch gerade in einer solchen Situation mit einer Notfusion hätten Investoren ein berechtigtes Interesse an allerhöchster Transparenz.

Eine Meldepflicht, wie es der Name sagt, sieht jedenfalls anders aus. Und Transparenz am Schweizer Finanzplatz sowieso.

21.03.2024/kut.

Finma gewährte CS-UBS-Notfusion zusätzliche Extrawurst

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