Behörden erleiden Schiffbruch vor Bundesgericht

Die Bevölkerung darf selbst den Mindestabstand zu Windturbinen festlegen (Bild: Yves Bernardi / pixabay)

Das Bundesgericht hat einer Gemeinde das Recht gegeben, ihr Baureglement bezüglich Windturbinen selbst regeln zu dürfen. Der Vorgang wirft auch das Bundesamt für Energie BFE zurück.

Der Thriller begann bereits im Jahr 2015. Damals nahmen die Stimmberechtigten von Tramelan (BE) eine Initiative für einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern an.

Es folgte eine Kette von Ungültigerklärungen des Entscheids: Zunächst durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, welche die 500-Meter-Initiative für illegal hielt.

Sie berief sich darauf, dass die Initiative im Widerspruch zur Errichtung des im Richtplan vorgesehenen Windparks stünde. Schliesslich folgte ein Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts, das dem Urteilsspruch des Kantons folgte. 

Alles gekippt

Nach einem siebenjährigen Zeitraum entschied nun das Bundesgericht, dass die Initiative in allen Punkten gesetzeskonform sei. Die höchsten Richter des Landes widersprechen damit sowohl dem Kanton Bern als auch seinem Verwaltungsgericht.

Der Mindestabstand von 500 Metern werde nun in der kommunalen Bauordnung festgelegt, teilte beispielsweise der Verband Freie Landschaft Schweiz zufrieden mit.

Juristisches Tauziehen

Neben dem Kanton und der Berner Justiz erlitt mit dem Entscheid des Bundesgerichts auch das Departement von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga eine deutliche Niederlage. Das Bundesamt für Energie BFE sprach sich nämlich stets gegen solche Mindestabstände aus.

Im Jahr 2019 gaben die Energie-Beamten sogar eine juristische Studie in Auftrag, die beweisen sollte, dass Mindestabstände zu Windkraftanlagen nicht legal seien.

Entscheid andernorts nutzen

All dies erlitt nun mit dem Bundesgerichtsentscheid völligen Schiffbruch. Die Gemeinden und Kantone verfügten nunmehr über ein Instrument, mit dem sie die Bevölkerung vor den zahlreichen Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen schützen könnten, erklärte Verbandspräsident Elias Meier-Vogt gegenüber muula.ch.

Das würden die Aktivisten für eine vernünftige Energiepolitik und Raumnutzung nun auch andernorts anwenden, führte er weiter aus.

20.09.2022/kut.

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