Einige Kantone hintergehen den Bund bei Finanzhilfen

In Bundesbern sitzt das Subventionsgeld zu locker. (Bild: Andreas Fischinger / unsplash)

Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK hat wieder einen Bereich unter die Lupe genommen. Diesmal zeigen die Prüfer auf, wie Kantone dem Bund unnötigerweise Geld abluchsen.

Die Berichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK haben meist Sprengkraft. In der neuesten Ausgabe geht es um Investitionen in Hochschulen der kantonalen Universitäten sowie Fachhochschulen, deren Realisierung sich die Prüfer genauer angesehen haben.

Konkret analysierte die EFK laut dem Bericht vom heutigen Dienstag die Subventionen des Bundes, die einen Zusatzbeitrag zur Qualität sowie Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hochschulen darstellen sollen.

Staatssekretariat im Fokus

Beitragsberechtigt sind zehn kantonale Universitäten und neun Fachhochschulen in 16 Kantonen. Zuständig für die Vergabe der Gelder ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Der Bund hat von 2017 bis 2020 für 23 geplante Projekte Beiträge gemäss dem geltenden Gesetz von insgesamt 231 Millionen Franken zugesichert. Die Eigenleistungen der Kantone beträgt dabei rund 1,11 Milliarden Franken. Die Bauinvestitionsbeiträge des Bundes finanzieren somit im Schnitt rund 21 Prozent der Gesamtkosten, was zulässig ist.

Im selben Zeitraum zahlte der Bund schon 333 Millionen Franken und damit durchschnittlich 83 Millionen Franken pro Jahr für ausgeführte Projekte an die Kantone aus.

Basel-Stadt und Zürich

Die EFK-Prüfer pickten sich nun drei Projekte heraus. Dabei handelt es sich um den Neubau des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institutes der Universität Basel (Bundesbeitrag: 23,6 Millionen Franken), um den Aus- und Umbau der Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg (15,5 Millionen Franken) sowie um den Mieterausbau des Laborgebäudes Wädenswil der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW (6,9 Millionen Franken). 

Und dann kommt der Satz mit Sprengkraft im Rapport: Die Ergebnisse der drei Fallstudien liefern Anhaltspunkte, dass die Kantone ihre Projekte auch ohne finanzielle Unterstützung des Bundes realisieren würden.

Geld einfach mitnehmen

Dies entspreche allerdings nicht dem Grundgedanken des Gesetzgebers, monierten die Prüfer. Das SBFI müsse deshalb evaluieren, inwiefern die hohe Qualität bei Hochschulbauten auch ohne Subvention erreicht werde, so die EFK weiter. Falls notwendig, müsse die Konzeption der Subvention angepasst werden, um die Risiken ungewollter Mitnahmeeffekte zu minimieren.

Mit anderen Worten – die Kantone holen sich einfach Geld vom Bund für etwas, dass sie ohnehin vornehmen würden.

Spätere Kontrollen fehlen

Und noch etwas ist der EFK aufgefallen. Das mehrstufige Verfahren der Gesuchsbearbeitung sei zwar zweckmässig und werde von den SBFI-Mitarbeitenden effizient abgewickelt, hiess es.

Das SBFI müsse aber die Prognosen der Gesuchsteller über die künftige Nutzung der Gebäude vor der Beitragsgewährung systematischer prüfen. Das SBFI sei zudem als Subventionsbehörde gesetzlich verpflichtet, nach Fertigstellung zu überprüfen, ob die Hochschulbauten wie vorgesehen genutzt werden.

Schliessen von Lücken

Wird die Zweckbindung gemäss EFK nämlich verletzt, müsste das SBFI die Subvention anteilsmässig zurückfordern. Das dafür vorgesehene Überwachungskonzept ist laut den Prüfern allerdings erst teilweise vorhanden und noch nicht auf das aktuelle Subventionsgesetz ausgerichtet. Bestehende Lücken seien zu schliessen, hiess es trocken.

Spannend sind an den EFK-Berichten auch die Stellungnahmen der betroffenen Institutionen, wie muula.ch etwa bei der Corona-Rettungsaktion der Fluggesellschaft Swiss bereits berichtete.

Softe Verteidigung

«Der von der EFK aufgrund der Prüfung geäusserte Verdacht auf Mitnahmeeffekte nimmt das SBFI zur Kenntnis», hiess es höflich. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes sei von Seiten der Kantone mehrfach die Wichtigkeit der Baubeiträge des Bundes betont worden, schrieben die Betroffenen elegant weiter.

Auch eine erste Evaluation unterstreiche deren Bedeutung für Neu- und Umbauten. Das SBFI sei aber bereit, im Rahmen der nächsten Evaluation die Wirkung der Baubeiträge des Bundes vertieft zu prüfen, führten die Beamten weiter aus.

Bleibt zu hoffen, dass dies auch geschieht und die Kantone dem Bund nicht unnötig Subventionen aus dem Steuersack ziehen.

04.10.2022/kut.

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