Wirtschaftsprüfern bleibt derzeit nichts erspart

Alkohol in Strömen wird für Firmen zum Problem. (Bild: bridgesward / pixabay)

Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC sieht sich mit einer brisanten Klage in Grossbritannien konfrontiert. Der Fall könnte aber die gesamte Arbeitswelt umkrempeln.

Wirtschaftsprüfer sind seit Jahren von Rechtsstreitigkeiten betroffen, weil sie Abschlussprüfungen in Firmen nicht korrekt ausgeführt haben sollen. Doch nun ist in Grossbritannen gegen die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) eine aussergewöhnliche Klage eingereicht worden.

Ein Mitarbeiter soll nach einer vom Arbeitgeber organisierten Sauf-Tour mit übermässigem Alkoholkonsum einen schweren Unfall erlitten und die Hälfte seines Schädels verloren haben. Dies berichten zahlreiche Zeitungen am Montag.

Konkrete Drinkanweisung

Der 28-jährige Michael Brockie verklagte PwC daraufhin wegen angeblicher Fahrlässigkeit, berichtete etwa der «Guardian», nachdem er mit Kollegen nach Feierabend auf einer Runde durch verschiedene Pubs eine Hirnverletzung erlitten hatte. Der Klage zufolge leidet er immer noch an anhaltenden kognitiven Symptomen und könnte Epilepsie entwickeln.

Die Arbeitnehmer sollten auf der Tour ihre Drinks mit so wenigsten Schlucken wie möglich zu sich nehmen – für die Besten seien im Vorfeld im Büro eigens Kärtchen verteilt worden, auf denen die Drink-Ergebnisse festgehalten werden sollten.

Fatale Nachricht vom Chef

Brockie war schliesslich so betrunken, dass er sich nach 22 Uhr nicht mehr an den Ausflug erinnern konnte und später auf der Strasse mit einer schweren Kopfverletzung aufgefunden wurde. Das erste Erinnerungsvermögen kam ihm rund vier Wochen später.

In der Klageschrift gegen PwC wird behauptet, es habe einen starken Druck gegeben, an der Veranstaltung teilzunehmen, und «die Regeln der Veranstaltung mit viel Alkohol» einzuhalten. 

Den Unterlagen zufolge hiess es in der ursprünglichen Einladung eines PwC-Managers sogar: «Ich erwarte absolute Anwesenheit von allen, die an der letztjährigen Einladung teilgenommen haben. Als Entschuldigung reicht nur ein beglaubigtes und gegengezeichnetes Schreiben eines berühmten Arztes.»

Knall nach sieben Jahren

Brockie hatte auch an der 2018er Version des «Pub»-Events teilgenommen. PwC beendete den jährlichen Ausflug – der seit etwa sieben Jahren stattfand – nun nach der Verletzung.

Der Mitarbeiter verklagt PwC, wo er immer noch angestellt ist, auf mehr als 200.000 Pfund und fordert, dass weitere künftige Zahlungen zur Verfügung gestellt werden.

Zugeknöpfte Antwort

PwC hat noch keine Verteidigung gegen die Klage eingereicht. «Wir sind nicht in der Lage, uns zu den Einzelheiten einer Angelegenheit zu äussern, die Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens ist», teilte PwC zu dem Fall lediglich in einer Erklärung mit.

«Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber verpflichten wir uns, eine sichere, gesunde und integrative Kultur für alle unsere Mitarbeitenden zu schaffen. Wir erwarten auch, dass jeder, der an gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnimmt, verantwortungsbewusst handelt und für seine eigene Sicherheit und die der anderen sorgt», hiess es weiter.

Handeln in der Schweiz

Was kann man aus dem Fall für die Schweiz ableiten? Zunächst könnte eine solche Angelegenheit auch Schweizer Konzerne mit Tochterfirmen im Ausland betreffen. In manchen Gegenden haben solche «Old-Boys-Club»-Nächte gewisse Tradition.

Daher sollten sich Firmen hierzulande durchaus überlegen, wo noch nicht geschehen, die Arbeitsanweisungen für Feierlichkeiten beziehungsweise für vom Arbeitgeber initiiert Veranstaltungen auch für Einheiten im Ausland entsprechend anzupassen. Spätestens, falls Alkohol oder sogar Drogen im Spiel sind, kann es für die Unternehmen brenzlich werden.

Die Verantwortlichen in den Firmen müssen, einfach ausgedrückt, darauf achten: Ein gemütliches Beisammensein – ja; ein Saufgelage – nein.

Strafe in anderer Branche

Und im März verhängte Lloyd’s of London, ein Zusammenschluss von Versicherern, gegen eines seiner Mitgliedsunternehmen eine Geldstrafe. Dieses hatte einen Fall von Mobbing und Belästigung falsch gehandhabt und eine unangemessene «Boys‘ Night Out»-Veranstaltung mit übermässigem Alkoholkonsum und unangemessenen Spielen für neue Mitarbeitende veranstaltet.

Es betrifft also nicht nur die Wirtschaftsprüfer.

22.08.2022/kut.

Wirtschaftsprüfern bleibt derzeit nichts erspart

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