Bundesrat will Diskriminierung von Unternehmern beibehalten

Rote Spielfiguren und eine schwarze Spielfigur auf einem Podest
Die Diskriminierung von Unternehmern hält in der Schweiz an. (Bild: R. Steinmann / pixabay)

Der Bundesrat will an Regelungen zur Arbeitslosigkeit für Unternehmer festhalten. Trotz Beitragszahlung bekommen diese oft keine Leistungen.

Nichtstun ist für die Schweizer Regierung oftmals die beste Alternative.

Der Bundesrat will nämlich am Status Quo einer diskriminierenden Regelung von Arbeitnehmern, die in einer arbeitgeberähnlichen Funktion in Firmen beschäftigt sind, festhalten, wie die Administration bekanntgab.

Missbrauch vermutet

Gemeint sind Geschäftsführer von GmbHs oder Aktiengesellschaften, die zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ALV zahlen müssen, aber im Falle eines Falles oft gar keine Ansprüche auf Leistungen haben.

Sie könnten sich nämlich selbst entlassen und daher widert der Bundesrat ein Missbrauchspotenzial, wie er in einem Bericht zu der misslichen Situation bekanntgab.

Die Arbeitslosenversicherung selbst will keinen Zusatzaufwand, um mögliche Missbrauchsfälle herauszufiltern und entscheidet sich auch für das Nichtstun.

Löschung aus Handelsregister nötig

Doch gerade Unternehmer kämpfen bereits mit hohen Risiken. Trotz Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung sind sie erst berechtigt Leistungen zu beziehen, wenn die Firma liquidiert wurde, was aber in vielen Fällen gar nicht passiert.

Meist werden die Unternehmensmäntel weiterverkauft und die Einträge im Handelsregister nicht gelöscht.

Risiken nicht abfedern

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die aktuelle Regelung einen guten Kompromiss zwischen dem besonderen innerbetrieblichen Status von Arbeitnehmenden in arbeitgeberähnlicher Stellung und der Berücksichtigung des damit verbundenen Missbrauchsrisikos darstellt.

Es sei nicht das Ziel der Arbeitslosenversicherung, unternehmerische Risiken abzufedern, hiess es weiter.

Steigender Finanzaufwand

Warum der Bundesrat diesen Personenkreis dann nicht von der Beitragspflicht befreit, und eine Freiwilligkeit einführt, ist unklar.

Die ALV selbst sieht durch eine allfällige Beitragsbefreiung sämtlicher Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und mitarbeitenden Ehegatten eine grosse Personengruppe, die im Falle von Arbeitslosigkeit nicht länger versichert sei. Deren soziale Absicherung wäre dadurch deutlich geschwächt, hiess es.

Ausserdem warnte der Ausgleichsfonds vor zusätzlichem Finanzaufwand für das Sozialwerk, würde die Schweiz die Regeln ändern.

Missbrauchsfälle herauszufiltern, wie sonst auch, ist den Bürokraten in diesem Zusammenhang allerdings zu mühsam.

Zahlen ohne Leistungen

Für die Arbeitslosenkassen sind diese Versicherten aber ein gutes Geschäft. Diese Personen müssen stets Beiträge auf vergleichsweise hohe Löhne abdrücken, und bekommen jedoch kaum Leistungen ausgezahlt.

Ohnehin schwimmt die ALV im Geld, wie muula.ch vor wenigen Tagen über das hohe Eigenkapital der Organisation von 7 Milliarden Franken berichtete.

Daher wäre es – wie es mehrere parlamentarische Anliegen verlangen, an der Zeit, diese Diskriminierung von Arbeitnehmern in Führungspositionen von Firmen zu beenden.

15.04.2024/kut.

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