USA bestrafen schlechtes Management einer Firma

Die US-Börsenaufsicht SEC hat wieder Bussen verhängt. (Bild: Sergei Tokmakov / unsplash)

Die Amerikaner sind im Verteilen von Bussen an Firmen nicht zimperlich. Nun gibt es aber sogar einen Fall, wo sie den Verantwortlichen direkt zur Rechenschaft ziehen.

Die zwei Flugzeugabstürze des US-Luftfahrtkonzerns Boeing vom Typ 737-Max haben weitere Konsequenzen. Die US-Börsenaufsicht SEC bestrafte das Krisenmanagement der Firma und den damaligen Konzernchef Dennis Muilenburg, wie die Behörde in einer Medieninformation in der Nacht auf Freitag mitteilte.

Demnach habe Boeing die Investoren über die Sicherheit der Flugzeuge aus der 737-Max-Serie getäuscht. Sowohl die Firma als auch der ehemalige CEO hätten «nach den Abstürzen von Boeing-Flugzeugen in den Jahren 2018 und 2019 in erheblichem Masse irreführende öffentliche Erklärungen abgegeben».

CEO auch schuldig

Der Konzern werde mit einer Busse von 200 Millionen Dollar belegt. Der damals verantwortliche CEO kommt ebenfalls persönlich nicht ungestraft davon. Er muss gemäss Communiqué eine Million Dollar an Strafe aus der eigenen Tasche bezahlen.

In Zeiten von Krisen und Tragödien sei es besonders wichtig, dass börsennotierte Unternehmen und Führungskräfte die Märkte vollständig, fair und wahrheitsgemäss informieren, teilte die SEC zudem mit. Die Boeing Company und ihr ehemaliger CEO, Muilenburg, seien dieser grundlegenden Verpflichtung nicht nachgekommen, kritisierten die Aufseher.

Mahnung an die Welt

Die Betroffenen hatten die Vorwürfe der SEC stets bestritten. Allerdings greifen die US-Behörden nunmehr durch und sanktionieren das Verhalten vergleichsweise hart. Es sieht sogar wie eine Warnung an die Konzernführer dieser Welt aus – damit sind also auch Topmanager in der Schweiz angesprochen. Sie sollen stets die Öffentlichkeit korrekt informieren und selbst in Krisensituationen keinen Hick-Hack veranstalten.

Sowohl Boeing als auch Muilenburg akzeptierten die Strafbefehle der SEC. Das Geld solle über einen Fonds den Betroffenen der Falschinformationen zugute kommen, teilte die Aufsichtsbehörde abschliessend mit.

25.09.2022/kut.

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