UBS nervt Bundesstrafgericht für nichts

UBS-Logo an einer Filiale
Die UBS hat dem Bundesstrafgericht viel unnütze Arbeit beschert. (Bild: muula.ch)

Die Grossbank UBS wollte nicht anstelle der Credit Suisse vor Gericht stehen. Doch nun gibt es eine Wendung in dem Fall zur bulgarischen Mafia.

Die UBS beschäftigt die besten Rechtsanwälte der Welt und blitzte doch gleich zweimal vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ab.

Die Grossbank wollte nicht für die Vergehen der Credit Suisse (CS) haften, die die durch eine Notfusion übernommen hatte.

Tod der Bank nicht eingetreten

Sowohl den Antrag auf Einstellung als auch Sistierung des Verfahrens im Berufungsprozess um den sogenannten Bulgaria-Mafia-Fall hatte das Bundesstrafgericht aber abgewiesen, wie muula.ch berichtete.

Die UBS hatte unter der Führung von Starbanker Sergio Ermotti argumentiert, es sei wie beim Tod einer natürlichen Person, und damit ende die Strafverfolgung.

Unternehmen ist fein raus

Am heutigen Mittwoch nahm die Sache dann plötzlich einen ganz anderen Lauf.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts sprach die UBS AG vom Vorwurf der Verletzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Unternehmens in Verbindung mit qualifizierter Geldwäscherei frei, teilte das Bundesstrafgericht mit.

Die Richter bestätigten allerdings teilweise die Verurteilung eines ehemaligen Angestellten der CS wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und eines bulgarischen Staatsangehörigen wegen Beteiligung an derselben Organisation und qualifizierter Geldwäscherei, wie es im Communiqué weiter hiess.

Millionenzahlung aufgehoben

In Bezug auf die UBS hielt die Berufungskammer fest, dass es angesichts des Todes einer ehemaligen Angestellten der CS nicht möglich gewesen sei, die der Bank vorgeworfene Verletzung des Strafgesetzes zu prüfen, ohne die Unschuldsvermutung der Verstorbenen zu verletzen.

Aus diesem Grund sei die Bank freigesprochen und die ihr auferlegte Ersatzforderung aufgehoben worden, teilten die Bundesstrafrichter im Urteil mit.

Weitsicht der Anwälte fehlte

Damit hätte sich die UBS eigentlich sparen können, wegen des «Todes» der CS die Einstellung des Verfahrens zu erkämpfen.

Mit ein wenig Weitsicht hätten die Rechtsvertreter der Grossbank auch sehen müssen, dass bei einer Verurteilung die Unschuldsvermutung einer tatsächlich Toten verletzt worden wäre.

So verursachte die UBS enorm viel Aufwand an dem Gericht, denn die Bundesrichter mussten alles gut prüfen und begründen.

Letzte Chance für die Justiz

Ein Restrisiko bleibt für die UBS allerdings noch. Die Bundesanwaltschaft BA, welche in Berufung gegangen war, will das schriftliche Urteil nun prüfen und gegebenenfalls weiter vor das Bundesgericht ziehen.

Die BA hatte vor der Strafkammer schliesslich die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von fünf Millionen Franken und eine Ersatzforderung von 41 Millionen Franken gefordert. Das ist nun fast alles hinfällig.

Doch für die Beschuldigten gelte bis zur Anfechtung der Strafsache die Unschuldsvermutung, hiess es aus Bellinzona.

27.11.2024/kut.

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