Schweizer fallen auf Banken und Airlines aus Bollywood rein

Indische Tänzerinnen in traditionellem Gewand
Die Schweiz hebt einen kriminellen Ring aus Indien aus. (Symbolbild: P. Gupta / unsplash)

Die Bundesanwaltschaft hat einen Inder wegen Betrugs dingfest gemacht. Die Justiz ist über den Fall des Bollywood-Clans aber eigentlich froh.

Im Februar 2023 ging der indische Staatsbürger den Schweizer Strafbehörden ins Netz.

Der Beschuldigte soll als einer der Köpfe einer kriminellen Gruppierung agiert haben, die von Delhi aus in der Schweiz operierte.

Arbeitsteilung wie Profis

Über einen Zeitraum von rund 22 Monaten hätten sie rund 85 Kunden von Schweizer Bankinstituten und Fluggesellschaften um 135.000 Franken betrogen, wie die Bundesanwaltschaft BA am heutigen Freitag mitteilte.

Die Untersuchung habe gezeigt, wie professionell solche Organisationen vorgehen und die jeweiligen Aufgaben aufteilen.

So umfasste die Organisation neben den steuernden und koordinierenden Personen, zu welchen der Beschuldigte gehörte, sogar ein «Sales»- und ein «Marketing»-Team.

Über solch professionelle Strukturen hatte muula.ch auch schon im Interview über Cyberkriminalität mit dem Chief Technology Officer der Versicherungsgruppe Baloise, Alexander Bockelmann, berichtet.

Gefälschte Webseiten

Während die indischen Mitarbeiter des «Marketing»-Teams laut den Strafverfolgungsbehörden für die Erstellung und Bewerbung der gefälschten Webseiten zuständig waren, verantworteten die «Sales»-Mitarbeiter den «Kundenkontakt» mit den Geschädigten.

Bei den Telefonaten mit den Geschädigten gaben sie sich als Support-Mitarbeiter eines Bankinstituts beziehungsweise einer Fluggesellschaft aus.

Mittels gefälschter Webseiten, welche den Anschein einer legitimen Webseite einer Bank beziehungsweise einer Fluggesellschaft machten, wurden die Geschädigten dazu aufgefordert, mit «Supportmitarbeitenden» der entsprechenden Institutionen telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Kryptowährungen im Spiel

Während des Telefonats leiteten die Täter die Geschädigten unter einem Vorwand an, eine Fernwartungssteuerungssoftware zu installieren, und bei einer Kryptobörse ein Konto zu eröffnen, so die Masche.

Im Anschluss tätigten die Geschädigten über die zugehörige Krypto-Plattform eine Transaktion, wobei sie mit ihrem Geld dann unwissentlich Kryptowährungen zugunsten der kriminellen Gruppierung kauften.

Die BA hat den indischen Staatsbürger nun wegen Gewerbsmässigen Betrugs angeklagt.

Das Strafverfahren, welches im November 2021 aufgrund von Strafanzeigen mehrerer Schweizer Banken und privater Geschädigter eröffnet worden war, wurde im abgekürzten Verfahren, bei dem der Beschuldigte im Wesentlichen geständig ist, durchgeführt.

Kein luftleerer Raum

Die weitere strafrechtliche Beurteilung liege nun in der Verantwortung des Gerichts, erklärte die BA weiter. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliege, gelte für alle Beteiligten logischerweise die Unschuldsvermutung.

Die Behörden sind über den Bollywood-Betrugsfall aber eigentlich froh.

Die in diesem Strafverfahren gemachten Erfahrungen zeigten nämlich, dass es auch im Cyberraum möglich sei, professionelle Tätergruppierungen zu identifizieren und vor Gericht strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, so das Fazit der BA.

22.09.2023/kut.

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