Finma siegt gegen die staatliche Postfinance

Eine Postfinance-Karte an einem Zahlterminal
Das Bundesgericht bittet Postfinance gleich mehrfach zur Kasse. (Bild: PD)

Die Finanzmarktaufsicht hat der Postfinance ein höheres Eigenkapital verordnet. Das Bundesgericht bürdet der Bank gleich noch mehr Kosten auf.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Postfinance, einer Tochter der Schweizerischen Post, zum Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) abgewiesen, die Postfinance zum Halten zusätzlicher Eigenmittel verpflichtetet.

Dies teilte das höchste Schweizer Gericht am heutigen Freitag auf Basis eines Urteils vom November mit.

Doppelte Ablehnung

Die Finma verfügte im Juli 2021, dass die Postfinance zusätzliche Eigenmittel zur Unterlegung von Zinsrisiken zu halten habe.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde des staatlichen Geldhauses bereits 2023 ab.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Postfinance nun ebenfalls ab.

Zinsrisiken höher

Bei der Postfinance handelt es sich um eine systemrelevante Bank gemäss dem Bankengesetz, die damit besondere Anforderungen an die Eigenmittel erfüllen müsse, begründeten die Bundesrichter ihren Entscheid.

Aufgrund der Bilanzstruktur von Postfinance kommt der Frage des Zinsänderungsrisikos grosse Bedeutung zu, hiess es weiter.

In diesem Zusammenhang sei die Finma befugt gewesen, bezüglich der eingegangenen Zinsrisiken auf die von ihr selber ermittelte Zinsbindungsdauer (Restlaufzeit bis zu einer möglichen nächsten Anpassung der Kundenzinse) abzustellen.

Eigene Berechnungen möglich

Der Regulator war laut dem Urteil nicht verpflichtet, die Werte und Annahmen der Postfinance zu verwenden.

Bei der Zinsbindungsdauer nicht-verfallender Kundeneinlagen handelt es sich nicht um einen empirisch genau feststellbaren Wert, sondern um eine Schätzung, so das Bundesgericht.

Geheimnisse geheimhalten

Die Banktochter der Schweizerischen Post sollte in Abhängigkeit eines definierten Schwellenwerts zusätzliche Eigenmittel im Umfang von 270 respektive 540 Millionen Franken halten, wie im Urteil steht.

Postfinance wollte auch nicht, dass Angaben an die Öffentlichkeit geraten, weil Zinsrisiken dem Geschäftsgeheimnis unterlägen.

Teurer Spass für die Post

Nun muss die Staatsbank mehr Eigenkapital vorhalten, was die Post nicht wollte, weil das Geld dann in dieser Tochtergesellschaft gebunden ist.

Das Bundesgericht bat Postfinance gleich nochmals zur Kasse und legte dem Geldhaus die Gerichtskosten von 100.000 Franken auf.

Ausser Spesen nichts gewesen, könnte man sagen. Die staatliche Postbank war jedenfalls machtlos gegen die Anweisungen der Finma.

20.12.2024/kut.

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