Die Mietstreitigkeiten explodieren

Zwei Vögel streiten auf einem Ast
Die Mietparteien streiten viel häufiger miteinander. (Bild: sharkolot / pixabay)

In der Schweiz liegen sich Mieter und Vermieter häufiger in den Haaren und suchen Schlichtungsstellen auf. Es geht fast nur um ein Thema.

Im Jahr 2023 gab es 43.063 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren, während es im Vorjahr noch 23.935 neue Verfahren waren.

Dies entspreche einem Anstieg von rund 80 Prozent, teilte das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am heutigen Dienstag zum Mietmarkt mit.

Explosionsartige Entwicklung

Bereits in der ersten Jahreshälfte 2023 war die Anzahl neuer Verfahren um 42,2 Prozent gestiegen. In der zweiten Jahreshälfte wurden noch einmal 45,8 Prozent mehr neue miet- oder pachtrechtliche Verfahren als im Vorsemester eingeleitet, hiess es weiter.

Anstieg der Schlichtungsgesuche wegen Mietverhältnissen
Eingang Schlichtungsgesuche (Qulle: BWO)

Die Grafik verdeutlicht den explosionsartigen Anstieg der Streitigkeiten.

Fünf Kantone überraschen

In 21 Kantonen gab es mehr Neueingänge als im vorangegangenen Semester. Während sich die Anzahl der neuen Verfahren im Kanton Basel-Landschaft verdoppelt hat, gab es im Kanton Freiburg einen Anstieg um 141,3 Prozent.

Der Kanton Zürich verbuchte 6757 Neueingänge und damit 26,5 Prozent der gesamtschweizerischen neuen Fälle.

Auf der anderen Seite wurden in der zweiten Jahreshälfte in fünf Kantonen weniger Verfahren als in der ersten Jahreshälfte eingeleitet und überraschen damit positiv.

Erteilung der Klagebewilligung

Die paritätischen Schlichtungsbehörden erledigten in der Berichtsperiode 22.122 Verfahren, erklärte das BWO zudem. In 13.592 oder 61,4 Prozent der erledigten Verfahren wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt.

Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 2228 (10,1 Prozent) der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 5183 beziehungsweise 23,4 Prozent der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt.

Nebenwirkung der Zinserhöhung

Den mit Abstand grössten Anteil an den erledigten Verfahren wiesen mit 36,3 Prozent (8026 Erledigungen) die Mietzinserhöhungen auf. Bereits im Vorsemester kam es zu einem Anstieg.

Diese Entwicklung dürfte mit den per 2. Juni 2023 und 2. Dezember 2023 erfolgten Anstiegen des hypothekarischen Referenzzinssatzes zusammenhängen.

All solche Nebenwirkungen hatte man sich bei der Einführung des Mechanismus für Mietverhältnisse am Schweizer Immobilienmarkt wohl kaum vorgestellt.

Pendenzen historischen Ausmasses

Bei 7267 (90,5 Prozent) der erledigten Verfahren betreffend Mietzinserhöhungen konnte eine Einigung erzielt werden.

Nach den Mietzinserhöhungen bildeten die ordentlichen Vertragskündigungen mit 9,8 Prozent den zweithäufigsten Grund für die Erledigung von Schlichtungsverfahren.

Noch nie seit dem Jahr 2005 habe es so viele Pendenzen bei den Schlichtungsstellen gegeben, klagte das BWO abschliessend im Communiqué zur Situation.

19.03.2024/kut.

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