Bundesrat macht Untergang der CS zum Staatsgeheimnis

Die Rettung der Credit Suisse wird zum Staatsgeheimnis
Das Volk soll keine Details zum Untergang der Credit Suisse erfahren. (Bild: T. Mezahdia / pixabay)

Der Bundesrat hat die Krisenbank Credit Suisse an die UBS verscherbelt. Das Volk darf zwar zahlen, aber keine Details zur Transaktion erfahren.

Die Krisenbank Credit Suisse (CS) ist zwar bald Geschichte und das Volk haftet mit Hunderten von Milliarden für den Deal.

Die Hintergründe zu der ganzen Transaktion sollen die Steuerzahlenden in diesem Land jedoch nicht erfahren dürfen.

Keinen Anspruch auf Details

Neben Aktionärs- und Eigentumsrechten hat der Bundesrat nämlich auch die Informationsrechte des Volkes per Notrecht ausgehebelt, wie die Plattform Öffentlichkeitsgesetz.ch am Wochenende mitteilte.

Die Öffentlichkeit dürfe zwar mit 209 Milliarden Franken bürgen.

Doch auf Transparenz zu dem Deal zwischen Eidgenössischer Finanzmarktaufsicht Finma, Finanzministerin Karin Keller-Sutter und der Schweizerischen Nationalbank SNB habe das Volk keinen Anspruch, lautet die Kritik.

Notrecht über alles

Im Artikel 6 der erlassenen Notverordnung heisst es tatsächlich, dass die Informationen, die zwischen den staatlichen Institutionen ausgetauscht wurden, nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterliegen.

«Der Zugang nach dem Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 zu diesen Informationen und Daten ist ausgeschlossen», hat der Bundesrat per Notrecht entschieden.

Das scheint schon ein Unding, weil daran nämlich nachvollzogen werden könnte, was der herbeigezauberte Deal mit der Grossbank UBS tatsächlich für Grundlagen hatte.

Viele Fragezeichen

Bisher hat das Volk noch keinerlei Angaben über die tatsächliche Situation bei der CS und warum das staatliche Handeln notwendig gewesen war, wie auch muula.ch berichtete.

Alle Kennzahlen waren bei der Krisenbank im Lot und dennoch hätten das Vertrauen sowie Liquidität gefehlt. In welchem Umfang ist nicht bekannt.

Auf welcher Grundlage dann die harten Massnahmen des Staates zum Zwangsverkauf an den Konkurrenten UBS ergriffen wurden, ist ebenfalls nicht klar.

Dehnbare Begriffe

Gemäss erläuternden Bericht zum Notrecht heisst es, dass unbestritten sei, dass Transparenz bezüglich des staatlichen Handelns wichtig und notwendig sei.

«Diese ist mit dem vorliegenden Artikel nicht ausgeschlossen, sondern kann anderweitig hergestellt werden, indem wichtige Erkenntnisse, Eckwerte und Rahmenbedingungen in geeigneter Form offengelegt werden», hiess es lapidar weiter.

Der Öffentlichkeit könnten damit die relevanten Informationen zur Verfügung gestellt werden, die der Beurteilung der Bundesunterstützung dienten und die unter Wahrung der Geheimhaltungsvorschriften öffentlich zugänglich gemacht werden könnten, ohne dass Rückschlüsse auf die Interna der betroffenen Einheiten möglich seien.

Die Staatsdiener entscheiden also selbst, was von ihren Handlungen letztlich zum Volk gelangen soll.

Axpo lässt grüssen

Eine inhaltlich weitgehend ähnliche Regelung fände sich in Artikel 20 des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vom 30. September 2022.

Man sieht, was bei der Rettung des staatlichen Stromkonzerns Axpo, der mit völlig falschen Kennzahlen sowie Anreizen steuerte und über den muula.ch ebenfalls berichtete, bereits mit Notrecht erfolgreich war, soll bei der Grossbankenfusion ebenfalls gelten.

Staatspolitisch untragbar

Wegen der Tragweite der Transaktion sei aber eine pauschale Verweigerung zum Zugang zu Dokumenten bedenklich und staatspolitisch nicht haltbar, kritisierten die Öffentlichkeitswächter.

«Es ist nicht legitim, dass ein zentrales Grundprinzip guter Regierungsführung gerade in einer Krise leichtfertig beiseitegeschoben und Transparenz zur beliebigen Manövriermasse wird», hiess es mahnend weiter.

Schweizer Medien im Dunkeln

Über den Notverkauf der CS berichteten die angelsächsischen Medien fast minutengenau mit korrekten Details. Schweizer Medien wussten nichts über die geplante Transaktion und schrieben nur von «Financial Times», «Wall Street Journal» & Co. ab.

Nun ist es daher am Parlament, bei der ganzen Geheimnistuerei gewissen Einhalt zu bieten, weil es die Notverordnung binnen sechs Monaten in ordentliches Recht überführen muss.

Es geht eigentlich nicht, dass die Staatsdiener sich selbst ein Recht erlassen, was eine Prüfung ihres staatlichen Handels unmöglich macht.

Übertreiben der Situation?

Was könnte das Volk zu sehen bekommen?

Zum einen wäre mit den Unterlagen transparent, auf was für Grundlagen zu welchem Zeitpunkt welche Entscheide gefällt und welche Massnahmen dann jeweils darauf aufbauend eingeleitet wurden.

Zum anderen wäre auch klar, wenn die Credit Suisse nur eine Liquidität von ein paar Milliarden Franken in Anspruch genommen hätte, dass das staatliche Nothandeln völlig übertrieben war.

Liquide Aktivseite der Bilanz

Oder, wenn das Volk sehen würde, dass etwa fast die ganze Aktivseite der CS-Bilanz von 531 Milliarden Franken zu Liquidität gemacht werden musste, wie schlimm die tatsächliche Situation gewesen war.

In letzterem falle würde dem Volk aber auch klarwerden, wie lange die Staatsdiener um Finma & Co. geschlafen haben und nicht, wie immer wieder von ihnen beteuert, im korrekten Bild der Situation bei der Krisenbank CS gewesen waren.

Kein Wunder also, dass der Bundesrat aus den Unterlagen zur Notrettung der CS ein Staatsgeheimnis macht.

02.04.2023/kut.

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