Schweiz hilft verlustreichen Firmen

Ein Blick auf das Matterhorn in der Abendsonne
Die Schweiz ist ein schönes und ein wirtschaftsfreundliches Land. (Bild: pexels / pixabay)

Die Schweiz stärkt ihren Wirtschaftsstandort. Der Auslöser ist zwar schon lange her, doch Investoren nützen Vorteile nun auf viele Jahre.

Die Schweiz ist ein teurer Wirtschaftsstandort.

Doch Unternehmer schauen nicht nur auf ein Kriterium, sondern das Gesamtpaket muss für sie stimmen.

Direkte Steuern sparen

So spielt es eine grosse Rolle, was im Falle von Verlusten passiert. Firmen investieren viel und da braucht es quasi eine Anschubphase, bis ein Business richtig funktioniert. Dies können Staaten unterstützen.

Der Bundesrat setzte am Freitag dabei wichtige Änderungen in Kraft. Unternehmen können ab 2028 Verluste bei den direkten Steuern während zehn statt bisher sieben Jahren mit steuerbaren Gewinnen verrechnen, teilte die Landesregierung mit.

Sogenannte Verlustvorträge nützen Firmen damit länger, weshalb sie weniger direkte Steuern zahlen müssen.

Die Schweiz stärkt damit ihre Attraktivität, weil Verluste ab 2020 mit künftigen Gewinnen in späteren Jahren verrechnet werden können.

OECD-Mindeststeuer relativieren

Es gibt aber gleich noch eine Verbesserung, welche die Anrechnung von Verlusten ausländischer Betriebstätten im Inland betrifft.

Schweizerische Unternehmen können bei der direkten Bundessteuer die Verluste ihrer ausländischen Betriebsstätten von den steuerbaren Gewinnen abziehen, sofern der Verlust im Ausland noch nicht steuerlich berücksichtigt wurde.

Dieser Abzug ist zwar provisorisch und steht unter dem Vorbehalt, dass die ausländische Betriebsstätte in den nächsten zehn Jahren keine Gewinne erzielt, die im Ausland mit dem früheren Verlust verrechnet werden.

Den Kantonen verbleibe bezüglich der Betriebsstättenverluste ohnehin ein zusätzlicher Spielraum für den Erlass eigener Bestimmungen, hiess es weiter, was die OECD-Mindeststeuer lokal dann sogar nochmal etwas relativiert.

Unbegrenzte Nutzung denkbar

Die ganzen Änderungen gehen eigentlich mit der Motion 21.30001 auf die schwierige Wirtschaftslage infolge der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2021 zurück.

Die Pandemie und die Rückzahlung von Covid-Bürgschaftskrediten sind vielerorts schon längst vergessen.

Diskutiert wurde eine steuerliche Neuregelung aber schon lange.

Die Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III sah beispielsweise einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag vor.

Gesamtpaket attraktiv machen

Doch Schweizer Unternehmen können nun zumindest auf viele Jahre hinaus ihre steuerlichen Verluste für zehn statt für nur sieben Jahre geltend machen.

Bis die Schweiz eine Neuregelung wieder anfasst, dürfte viel Zeit vergehen, was Unternehmern lange Planungssicherheit für ihre Investitionsrechnungen gibt.

Und so relativieren sich beispielsweise höhere Lohnkosten in der Schweiz und schaffen Arbeitsplätze hierzulande.

19.09.2026/kut.

Schweiz hilft verlustreichen Firmen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert