
Der staatliche Unfallversicherer Suva kann quasi machen, was er will. Eine Untersuchung bringt nun unglaubliche Schwachstellen ans Licht.
Viele Schweizer hinterfragen Gegebenheiten in ihrem Land nicht.
Einer dieser Heiligtümer ist der staatliche Unfallversicherer Suva, der aus einer Zeit stammt, als Bewohner nach einem Arbeitsunfall etwa in einem Sägewerk quasi vor dem Nichts standen.
Teilmonopol zugestanden
Doch solche Zeiten sind längst vorbei.
In der Assekuranz hat sich die Unfallversicherung zu einer der profitabelsten Sparten entwickelt, weil Menschen die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu erleiden, und die tatsächlichen Folgen im Falle eines Falles, völlig überschätzen.
Daher müsste man längst ein Fragezeichen hinter den staatlichen Versicherer Suva machen, dem hierzulande aber sogar noch ein Teilmonopol zugestanden wird.
Viel zu grosser Aufsichtsrat
Doch das Konstrukt ist clever ausgestaltet: In einem 40-köpfigen Suva-Rat versammeln sich Ex-Politiker, Beamte, Gewerkschaftsvertreter & Co., die logischerweise alle nicht wollen, dass sich an der Suva etwas ändert.
Aufsichtsräte internationaler Grosskonzerne kommen meist mit rund zehn Mitgliedern aus.
Bei dem Schweizer Staatsbetrieb, der ohnehin nur im Inland agiert, braucht es allerdings 40 Personen, um nach dem Rechten zu schauen.
Liebgewonnene Pfründe
Die Gunst von Medien «kauft» der Staatsbetrieb zudem, indem er viel Werbung zur Unfallprävention schaltet.
Selbst, wer in der Schweiz mit dem Zug oder mit dem Bus beziehungsweise dem Tram fährt, wird vielerorts von der Suva-Werbung berieselt.
Da fliessen im Hintergrund viele Millionen, die niemand missen will, vor allem andere Staatsunternehmen nicht.
Viele Köche verderben den Brei
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) nahm nun aber die Suva unter die Lupe und brachte Unglaubliches hervor.
Der Bundesrat habe zwar die Oberaufsicht über den Staatsversicherer, hiess es am Montag. Doch viel hat die Landesregierung da nicht zu sagen, wie aus dem Gesamtbericht hervorgeht.
Der Bundesrat wählt die Mitglieder des 40-köpfigen Suva-Rates, welcher die direkte Aufsicht über die Geschäftsleitung der Suva ausübt und strategische Ziele festlegt.
Doch irgendwie hat auch noch das Bundesamt für Gesundheit BAG eine Aufsichtsfunktionen über den staatlichen Unfallversicherer. Dabei bestünden keine klaren Regeln, wie die Oberaufsicht konkret zu funktionieren habe, hiess es im Untersuchungsbericht der GPK-N kritisch.
Suva kontrolliert sich selbst
Der Bundesrat ernennt 16 Arbeitnehmervertreter, 16 Arbeitgebervertreter sowie 8 Vertreter des Bundes in den Suva-Rat.
Doch beispielsweise die Vertreter des Bundes seien vom Präsidenten und vom Generalsekretär der Suva ausgewählt und dem Bundesrat zur Wahl vorgeschlagen worden, hiess es kritisch. Damit bestimmte die Suva faktisch einen Grossteil ihres Aufsichtsgremiums selbst.
Auch das BAG und selbst das Eidgenössische Innendepartement EDI mischten bei der Auswahl der Personen noch irgendwie mit.
Wie, sei völlig unklar, mahnte die GPK-N.
Unabhängigkeit als Farce
Die Untersuchungskommission wies zudem darauf hin, dass der Bundesrat im Anforderungsprofil die «Unabhängigkeit von Interessenbindungen» verlange.
Doch gerade die 32 Vertreter der Sozialpartner sind ja nicht unabhängig von Interessenbindungen. Die Vertreter des Bundes seien auch meist obere Kadermitarbeiter mit Arbeitsverhältnis beim Bund, die sicher nicht unabhängig seien.
Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten seien nicht einmal klar, erklärte die Kommission weiter zu den Missständen.
Hohe Solvenz verteuert Prämien
Fachwissen ist zudem ein Streitpunkt, weil es im Anforderungsprofil gefordert wird. Doch kaum jemand im Suva-Rat hat wirklich Ahnung von Versicherungen.
Beispielsweise fordert das Aufsichtsgremium für die Suva eine Solvenz von mindestens 180 Prozent, wie muula.ch berichtete.
Damit sind aber die Prämien für die Unfalldeckungen höher als erforderlich, und es häufen sich dann bei der Suva die Milliarden, die wieder grosse Macht verleihen.
Einen solchen Zusammenhang verstehen allerdings wohl nur wenige.
Abnicken von Gegebenheiten
Die Missstände gehen aber noch viel weiter.
Der Bundesrat verfüge nicht einmal im Vorfeld über eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zur Unfallversicherung Suva, um deren Jahresbericht und Jahresrechnung zu genehmigen, fand die Kommission noch heraus.
Dabei stellt sich insgesamt die Frage, ob sich die Schweiz damit nicht selbst in eine Sackgasse manövriert hat.
Das Konstrukt der Suva ist klar ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Doch kaum ein Schweizer hinterfragt es – zum Nachteil aller.
15.09.2026/kut.



