
Manche Firmen wollen an Märkten unbedingt ihre Sichtweise durchdrücken. Bei Milchersatzprodukten spricht das Bundesgericht nun aber ein Machtwort.
Viele Menschen denken, Fleisch, Poulet und Milch seien Fleisch, Poulet und Milch.
Doch die Nahrungsmittelindustrie sowie deren Marketing-Abteilungen sind kreativ und wollen auch viele andere Produkte unter für Verbraucher geläufigen Begriffen verkaufen.
Veganes Produkt
Die Bundesrichter haben sich nun ein weiteres Mal zu diesem Themenkomplex geäussert und bezüglich Milch ein Machtwort gesprochen.
Milch ist Milch und kann nicht zur Bezeichnung eines veganen Produktes genutzt werden, wie das Bundesgericht in Lausanne am heutigen Freitag gegen den französischen Konzern Danone mitteilte.
Vorinstanzen klar dagegen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Herstellerfirma in seiner öffentlichen Beratung vom 27. März 2026 ab.
Dies, nachdem das Kantonale Laboratorium des Kantons Zürich bereits 2022 die Inverkehrbringung einer «Hafermilch» untersagt und das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde der Herstellerfirma dagegen 2024 abgewiesen hatte.
Poulet aus Pflanzen?
Das Bundesgericht habe sich 2025 ausführlich zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel geäussert, hiess es weiter aus Lausanne.
Pflanzliche Fleischersatzprodukte dürfen nicht mit dem Namen einer Tierart bezeichnet werden.
Das Kantonale Labor Zürich hatte einer Firma 2021 verboten, ihre Fleischersatzprodukte aus Erbsenprotein mit Tierartenbezeichnungen wie «planted.chicken», «wie poulet», «wie Schwein» oder «Poulet aus Pflanzen» zu versehen.
Negativ-Sprache geht auch nicht
Mit dem Begriff «Poulet» wird ein Geflügel bezeichnet, mithin also ein Tier. Ein pflanzliches Produkt, das auf den Begriff «Poulet» Bezug nimmt und kein Fleisch enthält, stelle eine Täuschung dar.
Dies sei durch das Lebensmittelrecht verboten, so das höchste Gericht der Schweiz.
Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn die Sachbezeichnung «Milch» zur negativen Anpreisung «ich bin keine Milch» verwendet oder typografisch abgeändert werde, erklärte das Bundesgericht zum aktuellen Fall.
Schrumpfender Markt
Die Marketing-Abteilung von Danone dachte nämlich, sie mache es besonders clever und hatte zu ihrem Haferdrink auf der Vorderseite des Produkts erklärt, «This is not M[*]LK».
Dabei wurde das «i» durch einen weissen Tropfen ersetzt.
All solchen Sachen schoben die Bundesrichter nunmehr aber einen Riegel vor. Fleisch, Poulet und Milch sind in der Schweiz also klar noch als solche zu erkennen.
Für die ganze Industrie um Ersatzprodukte steht es ohnehin schlecht, wie muula.ch unlängst berichtete.
27.03.2026/kut.





