Verletzte DocMorris die Meldepflichten?

Das Logo der Versand-Apotheke DocMorris an einem Gebäude
DocMorris gab ein paar Zahlen zum Geschäftsjahr 2024 bekannt. (Bild: PD)

Die Aktien von DocMorris sind eingebrochen. Zuvor publizierte die Versandapotheke neue Zahlen, die sie aber nicht ad-hoc-pflichtig hielt. Nur stimmt das?

Investoren der Online-Apotheke DocMorris mussten sich am heutigen Dienstag die Augen reiben.

Gleich zum Handelsbeginn rauschten die Titel der in Frauenfeld TG domizilierten Firma an der Schweizer Börse SIX um über 5 Prozent nach unten.

Positive Entwicklungen

Am Morgen hatte die DocMorris eine Medieninformation publiziert.

Der Aussenumsatz der fortgeführten Bereiche sei im abgelaufenen Geschäftsjahr um 4,6 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Franken gestiegen, hiess es beispielsweise.

Alle Geschäftsbereiche hätten zum Umsatzwachstum beigetragen.

Per Ende Dezember 2024 habe sich auch die Anzahl aktiver Kunden im Vergleich zum dritten Quartal 2024 von 10,2 auf 10,3 Millionen erhöht, lauteten die eigentlich positiven Botschaften.

Analytiker enttäuscht

Warum bricht dann der Aktienkurs ein, noch dazu, wenn der Konzern all dies nicht einmal als eine ad-hoc-Mitteilung einstuft, also als ein Communiqué mit kursrelevanten Informationen?

Da ist zunächst der Blick auf die Finanzanalysten hilfreich. Sie hatten mehr beim Umsatz erwartet und daher zeigten sie sich über die Resultate nicht so hocherfreut.

An der Börse wurde all dies – und weitere publizierte Finanzkennzahlen – jedenfalls negativ aufgenommen.

Fehlende Kennzeichnung

Eine reine Umsatzmeldung sei nicht ad hoc-relevant, erklärte DocMorris auf eine Medienanfrage von muula.ch.

«Hier greift der Grundsatz, wonach es keine Tatsachen gibt, deren Bekanntwerden als stets kursrelevant einzustufen ist, mit Ausnahme der Geschäfts- und Zwischenberichte», hiess es weiter.

Tatsächlich hatte DocMorris auch im Jahr 2024 eine Umsatzinformation ohne den Zusatz «Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR» publiziert.

Screenshot Aktienkurs DocMorris
Screenshot: muula.ch

Investoren achten aber oftmals nur auf Communiqués, die eine solche besondere Kennzeichnung für Wichtiges haben.

Auch auf nochmalige Nachfrage gab sich die Frauenfelder Firma erneut überzeugt.

«Im Fall unserer Kommunikation von heute Morgen bestand keine ad-hoc-Relevanz, zumal die im August kommunizierte Umsatzerwartung erreicht wurde», so DocMorris zur Situation.

Eigenverantwortung wahrnehmen

muula.ch fragte noch bei der Schweizer Börse SIX nach, wie die Regeln lauten.

Als kursrelevant gelten Tatsachen, deren Bekanntwerden geeignet sei, den Kurs erheblich zu beeinflussen, erklärte ein Mediensprecher. «Erheblich ist eine Kursänderung, wenn sie das übliche Mass der Schwankungen deutlich übersteigt», hiess es weiter.

Emittenten trügen die Verantwortung für die zeitgerechte und inhaltlich korrekte Erfüllung der Informationspflicht, so die SIX Exchange Regulation SER.

Verdachtsfällen nachgehen

Der Handelsplatz will sich nicht zum konkreten Fall äussern.

SER überwache aber sämtliche Handelsteilnehmer und Emittenten hinsichtlich der Einhaltung der anwendbaren börsenrechtlichen Regularien und gehe möglichen Verdachtsmomenten systematisch nach.

Damit kann also nicht beurteilt werden, ob DocMorris die Informationen vom heutigen Dienstag als ad-hoc-pflichtig hätte einstufen müssen.

Die Reaktion an der Börse spricht da aber wohl eine klarere Sprache.

21.01.2025/kut.

Verletzte DocMorris die Meldepflichten?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert